Jagdgesetz
Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates spricht sich für Massnahmen zur Regulierung der Höckerschwanbestände aus. Sie will diese Art jedoch nicht als jagdbare Tiere einstufen.

​Die Kommission hat über die in einer Motion von Ständerat Niederberger (15.3534) aufgenommene Problematik der Schäden durch Höckerschwäne debattiert. Die Kommission ist der Ansicht, dass Massnahmen getroffen werden sollten, um die Schwanbestände in den Landwirtschaftszonen und Naherholungsgebieten an Seen oder Weihern zu beschränken. Sie erachtet es jedoch als unnötig, den Schwan als jagdbare Art einzustufen, und spricht sich somit gegen die vom Ständerat gewünschte Änderung des Jagdgesetzes aus.

Die Kommission schlägt mit 17 zu 7 Stimmen einen geänderten Motionstext vor, der eine angemessene Regulierung der Höckerschwanbestände anstrebt. Mit dieser Änderung könnten die Kantone durch ein offizielles Gesuch an das BAFU proaktiv in die Regulierung der Schwanbestände eingreifen. Der neue Motionstext sieht eine Anpassung der Jagdverordnung vor, um die Kontrolle der Höckerschwanbestände im Rahmen der Umsetzung der überwiesenen Motion Engler (14.3151) zu ermöglichen. Eine Minderheit lehnt die Motion ab, weil sie keinen Handlungsbedarf sieht.

 

Weitere Informationen zur Beratung der KELS-Vorlage verlangt

In einer ersten Aussprache zeigte sich die Kommission wenig zufrieden mit dem vom Bundesrat vorgelegten Entwurf für ein Klima- und Energielenkungssystem (15.072). Sie kritisierte das Fehlen von Informationen, die eine fundierte Beratung überhaupt ermöglichen würden. Die Angaben in der Botschaft des Bundesrates über die Ausgestaltung eines Klima- und Energielenkungssystems seien zu allgemein gehalten und könnten vielfältig interpretiert werden. Das sei nicht zuletzt darauf zurückzuführen, stellt die Kommission fest, dass nur eine Änderung auf Verfassungsebene vorgeschlagen und auf eine Ausführungsgesetzgebung verzichtet werde. Für die Beratung der Vorlage fordert die Kommission weitere Informationen, die teilweise bereits in Erarbeitung sind, aber erst gegen Ende des Jahres vorliegen werden.

 

Ja zum Bauen mit Schweizer Holz

Die Kommission hat sich mit 17 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen für Massnahmen zur vermehrten Verwendung von Schweizer Holz im Bauwesen ausgesprochen (15.427 Pa.Iv. Fässler). In ihren Augen ist es wichtig, die Schweizer Holzindustrie zu unterstützen, die sich gegen die internationale Konkurrenz nur schwer behaupten kann.

Schliesslich diskutierte die Kommission über einen Entwurf zu einer Motion, welche den Bundesrat beauftrage sollte, mit der Axpo Power AG eine Vereinbarung abzuschliessen, damit diese die Kernkraftwerke Beznau 1 und 2 bis spätestens Ende 2020 ausser Betrieb nehmen. Bei der Vereinbarung sollten nebst den wirtschaftlichen Interessen der Betreiber insbesondere die volkswirtschaftlichen Interessen berücksichtigt werden. Gemäss Motionsentwurf sollte die Vereinbarung dem Parlament zur Genehmigung unterbreitet werden. Die Kommission lehnte den Entwurf mit 25 zu 0 Stimmen ab.

 

Die Kommission hat am 15. und 16. Februar 2016 unter dem Vorsitz von Nationalrat Stefan Müller-Altermatt (CVP, SO) in Bern getagt.

 

 

Bern, 16. Februar 2016 Parlamentsdienste