Die Energiekommission des Ständerates spricht sich einstimmig für die schnelle Umsetzung weit fortgeschrittener Windenergieprojekte aus – unter der Bedingung, dass die Standortgemeinden den Projekten in einer früheren Planungsphase bereits zugestimmt haben. Kantonale Kompetenzen für die Planung von Windenergieprojekten sollen in jedem Fall respektiert werden.

Die Kommission hat das «Bundesgesetz über die Beschleunigung der Bewilligungsverfahren für Windenergieanlagen» zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative 22.461 einstimmig angenommen. Wie auch der Nationalrat ist die Kommission überzeugt, dass weit fortgeschrittene Windenergie-Projekte rasch umgesetzt werden sollen, um so die erneuerbare Stromproduktion in der Schweiz zu stärken. Insbesondere in den Wintermonaten kann die Windenergie hier einen wertvollen Beitrag leisten.

Der Kommission ist es ein zentrales Anliegen, den Einbezug der betroffenen Gemeinden und die demokratische Legitimation der zu beschleunigenden Projekte sicherzustellen. Sie beantragt deshalb, dass das neue Bewilligungsverfahren nur zur Anwendung kommen soll, wenn die betroffenen Gemeinden dem Windenergie-Projekt im Rahmen der Nutzungsplanung zugestimmt haben. Davon ausgenommen sind Kantone, die vor Inkrafttreten der neuen Verfahrensregeln in einer demokratischen Entscheidung die Kompetenz zur Nutzungsplanung für Windenergieprojekte auf die kantonale Ebene verschoben haben. Nach Einschätzung der Kommission sollte diese neue Regelung in der Praxis kein Hindernis für die angestrebte Verfahrensbeschleunigung darstellen. Bei allen der Kommission bekannten Windkraft-Projekten, die für das beschleunigte Bewilligungsverfahren infrage kommen, liegt die Zuständigkeit für die Nutzungsplanung ohnehin bei den Gemeinden, mit Ausnahme des Kantons Neuenburg, wo die kantonale Zuständigkeit für die Nutzungsplanung demokratisch legitimiert ist.

In den übrigen Punkten stimmt die Kommission der Vorlage des Nationalrates zu: Das beschleunigte Verfahren soll für Windenergie-Projekte im nationalen Interesse zur Anwendung kommen, bis eine zusätzliche Leistung von 600 MW installiert ist. Bei diesen Projekten soll neu der Kanton für die Baubewilligung zuständig sein. Zudem werden die Rechtsmittel gegen diesen Entscheid eingeschränkt: Er soll nur vor dem obersten kantonalen Gericht angefochten werden können. Ein Weiterzug ans Bundesgericht ist nur zur Klärung von Rechtsfragen grundsätzlicher Bedeutung zulässig.

Die Kommission hat mit ihren Beratungen zur Differenzbereinigung des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (21.047) begonnen und wird ihre Beschlüsse nach ihrer Sitzung vom 11./12. Mai 2023 kommunizieren.

Die Kommission hat am 2./3. Mai 2023 unter dem Vorsitz von Ständerätin Adèle Thorens Goumaz (G, VD) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Albert Rösti in Bern getagt.