Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates spricht sich knapp gegen eine Verfassungsänderung für eine Bundeskompetenz im Bereich der Finanzierung der Behebung von Gebäudeschäden bei Erdbeben aus. Sie erachtet es nicht als notwendig, auf Ebene des Bundes eine Grundlage für eine finanzielle Vorsorgelösung zu schaffen für den Fall eines schweren Erdbebens in der Schweiz.

Mit 7 zu 6 Stimmen hat die Kommission beschlossen, nicht auf die Vorlage «Einführung einer Kompetenz des Bundes im Bereich der Finanzierung der Behebung von Gebäudeschäden bei Erdbeben» (24.095) einzutreten. Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, mit einer neu geschaffenen Verfassungsbestimmung dem Bund die Kompetenz zu übertragen, finanziell für den Fall eines schweren Erdbebens vorzusorgen. In einem solchen Fall wären die Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer verpflichtet, einen Betrag von höchstens 0,7 Prozent des Versicherungswerts ihres Gebäudes einzubringen, um Betroffene zu entschädigen und einen raschen Wiederaufbau zu ermöglichen. Die Kommissionsmehrheit lehnt einen solchen staatlichen Eingriff jedoch ab. Sie argumentiert, dass der Versicherungsmarkt bereits Lösungen anbietet, die von Gebäudebesitzerinnen und -besitzern in Eigenverantwortung in Anspruch genommen werden könnten. Es sei zudem völlig offen, wie dieses Finanzierungsinstrument der Eventualverpflichtung auf Gesetzesstufe umzusetzen sei; auf jeden Fall seien aber hohe administrative Aufwände zu befürchten. Ausserdem sind die Vertreter der Kommissionsmehrheit überzeugt, dass bei einem schweren Erdbeben die Solidarität der gesamten Gesellschaft gefragt sei und die Belastung nicht nur von Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümern getragen werden solle.

Eine Kommissionsminderheit beantragt Eintreten auf die Vorlage. Sie unterstreicht die Notwendigkeit einer pragmatischen und tragfähigen Versicherungslösung für den Fall eines schweren Erdbebens, bei dem mit erheblichen Schäden und entsprechenden finanziellen Auswirkungen gerechnet werden muss. Nur ein Bruchteil der Gebäude seien heute gegen Erdbebenschäden versichert, hebt die Minderheit hervor, und die Bemühungen, eine obligatorische Erdbebenversicherung auf der Ebene der Kantone einzuführen, blieben fruchtlos. Mit der Eventualverpflichtung würde ein solidarisches und effektives Instrument geschaffen, um im Schadensfall zügig die notwendigen Mittel bereit zu stellen und die Kantone bei der Bewältigung der Schäden zu unterstützen.

Kompromisslösung beim Gebäudeprogramm

Die Kommission hat sich mit dem Entlastungspaket 27 (25.063) befasst und in diesem Zusammenhang die Konferenz Kantonaler Energiedirektoren (EnDK) angehört. In einem Mitbericht an die Finanzkommission des Ständerates beantragt sie mit 8 zu 1 Stimmen bei 3 Enthaltungen, dass im Gebäudebereich auch künftig Fördermittel in angemessener Höhe bereit stehen. Auf Bundesebene soll ein Fördervolumen von maximal 450 Millionen Franken sichergestellt werden. Dies kann erreicht werden, indem die Teilzweckbindung der CO2-Abgabe auf 45 Prozent erhöht wird und das auf die Industrie ausgerichtete Förderprogramm für neuartige Technologien und Prozesse wie bisher aus dem allgemeinen Bundeshaushalt und nicht über die CO2-Abgabe finanziert wird, wie dies der Bundesrat vorschlägt. Dadurch verringern sich die Einsparungen in der Klimapolitik zwar von rund 400 auf 200 Millionen Franken pro Jahr, doch kann so – in Verbindung mit einer Optimierung der Förderung – eine wirksame Energiepolitik im Gebäudebereich gewährleistet und das erfolgreiche Gebäudeprogramm fortgeführt werden.

Im Weiteren beantragt die Kommission in ihrem Mitbericht, die Förderung der forstlichen Aus- und Weiterbildung beizubehalten. Zudem spricht sie sich gegen die Revision des Subventionsgesetzes aus. Schliesslich beantragt die Kommission, auf die Kürzung der Verbundaufgaben im Umweltbereich zu verzichten.

Biodiversitätsförderung

Die Kommission lehnt die Motion Z’graggen 23.4432 «Förderung der Qualität der bestehenden Schutzflächen und der Biodiversität im Siedlungsraum» mit 7 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen ab. Sie stellt fest, dass mit der zweiten Phase des Aktionsplans Biodiversität Schweiz verschiedene Massnahmen für die Förderung der Biodiversität im Siedlungsraum adressiert werden. Zudem spricht sie sich mit Blick auf die Sparbemühungen des Bundes gegen weitere Subventionen aus.

Die Kommission hat am 30. und 31. Oktober 2025 unter dem Vorsitz von Ständerat Beat Rieder (M-E, VS) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Albert Rösti in Bern und im Lötschental VS (Wiler und Blatten) getagt. Sie hat die Bergsturzschadensstelle und das Verschüttungsgebiet Blatten besichtigt. Dabei liess sie sich über den Stand der Arbeiten und die Herausforderungen beim Wiederaufbau informieren.