Momentan erhalten externe Besucherinnen und Besucher nur dann Zutritt zum Gebäude, wenn sie an Sitzungen von parlamentarischen Organen teilnehmen oder von einem Ratsmitglied eingeladen werden. Weitere Personenkategorien wie Botschafterinnen und Botschafter, Medienschaffende mit Tagesakkreditierung, Interessensvertreterinnen und -vertreter sowie Altparlamentarierinnen und -parlamentarier dürfen sich im Parlament noch nicht aufhalten. Dies wird sich am 21. Juni 2021 ändern: Die Verwaltungsdelegation öffnet auf dieses Datum hin die Türen für sämtliche Personenkategorien.
Auch ausserparlamentarische und öffentliche Veranstaltungen werden wieder möglich sein. Wie für Sitzungen und Besucherführungen sind weiterhin die geltenden Schutzkonzepte einzuhalten (Obergrenze für Gruppen, Einhalten der Abstands- und Hygieneregeln, Maskentragepflicht sowie Contact Tracing).
An ihrer nächsten ordentlichen Sitzung Anfang September 2021 wird sich die Verwaltungsdelegation erneut mit der Pandemie-Situation befassen.
Frühere Beschlüsse der Verwaltungsdelegation sowie Dokumente und Hintergrundinformationen sind im Dossier «Das Parlament in der Corona-Pandemie» zu finden.