In den letzten beiden Tagen haben die Räte die gesetzliche Grundlage für eine Covid-Zertifikatspflicht im Parlamentsgebäude beraten. Sofern sie der Vorlage in der Schlussabstimmung zustimmen, kann das Parlamentsgebäude ab dem 2. Oktober 2021 grundsätzlich nur noch mit gültigem Covid-Zertifikat betreten werden. Die Verwaltungsdelegation hat die konkrete Umsetzung der Zertifikatspflicht festgelegt und entschieden, dass mit der Einführung der Zertifikatspflicht die Maskentragepflicht aufgehoben und die Plexiglastrennscheiben demontiert werden.

In den vergangenen zwei Wochen hat die Staatspolitische Kommission des Ständerates eine Vorlage zur Einführung der Zertifikatspflicht im Parlamentsgebäude erarbeitet, die gestern und heute von National- und Ständerat gutgeheissen wurde. Stimmen die beiden Räte auch in der Schlussabstimmung zu, tritt die Zertifikatspflicht am 2. Oktober 2021 in Kraft.

Gemäss Entscheid der Verwaltungsdelegation wird die praktische Umsetzung der Zertifikatspflicht wie folgt geregelt: alle Personen, die das Gebäude betreten möchten, müssen ab dem 2. Oktober 2021 beim Besuchereingang Süd ein gültiges Covid-Zertifikat und einen Ausweis vorweisen. Wie in der gesetzlichen Grundlage vorgesehen, erhalten Ratsmitglieder, die kein Covid-Zertifikat vorweisen, Zutritt zum Gebäude, wenn sie eine Maske tragen. Sie können sich anschliessend im Parlamentsgebäude testen lassen.

Ab Mittwoch, 29. September 2021, also bereits vor dem allfälligen Inkrafttreten der Rechtsgrundlage, können Ratsmitglieder die Gültigkeitsdauer ihres Covid-Zertifikats (geimpft, genesen, getestet) von den Parlamentsdiensten registrieren lassen. Die Gültigkeitsdauer wird anschliessend auf den elektronischen Zutrittsausweisen vermerkt. Diese Parlamentarierinnen und Parlamentarier können das Gebäude also auch nach Inkrafttreten der Zertifikatspflicht zu jeder Zeit betreten; für sie ändert sich im Vergleich zur heutigen Situation nichts. Die Meldung der entsprechenden Daten an die Parlamentsdienste erfolgt auf freiwilliger Basis.

Dieselbe Lösung kommt auch für Mitarbeitende der Parlamentsdienste und weitere Personen, die sich regelmässig und zwingend im Parlamentsgebäude aufhalten müssen (z.B. Fraktionssekretariate, Mitarbeitende der Bundesverwaltung, Medienschaffende, Sicherheitspersonal, Reinigungspersonal, Mitarbeitende der Galerie des Alpes), zur Anwendung. Hier steht die Möglichkeit aber nur jenen Personen offen, die geimpft oder genesen sind.

Die Zutrittsausweise jener Ratsmitglieder und weiterer Personen, die die Gültigkeitsdauer ihres Covid-Zertifikats nicht erfassen lassen wollen, werden mit dem Inkrafttreten der Rechtsgrundlage deaktiviert. Diese Personen sowie externe Besucherinnen und Besucher haben das Gebäude während der Öffnungszeiten über den Besuchereingang Süd zu betreten.

Gemäss neuer gesetzlicher Grundlage werden die Testkosten jenen Personen zurückerstattet, die zwingend im Gebäude anwesend sein müssen oder die ihren Arbeitsort dort haben.

Die Verwaltungsdelegation hat zudem entschieden, dass die Schutzmassnahmen im Parlamentsgebäude aufgehoben werden, sobald die Zertifikatspflicht in Kraft tritt. Unter Vorbehalt des Entscheids der Räte zur gesetzlichen Grundlage werden die Plexiglas-Trennwände also ab dem 2. Oktober 2021 demontiert. Auch die Maskentragepflicht wird auf diesen Zeitpunkt aufgehoben.