Nach Einschätzung der Kommission ist die heute geltende Eigenmietwertbesteuerung schwierig zu vermitteln. Auch die WAK-N erkennt in diesem Bereich Handlungsbedarf und tritt deshalb auf die Beratung der von der WAK-S ausgearbeiteten Vorlage ein.

Nach einer engagierten Diskussion ist die WAK-N mit 17 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen auf die Vorlage ihrer Schwesterkommission für einen Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung (17.400) eingetreten. Die Mehrheit ist der Ansicht, das heutige System sei nicht nur für viele kaum nachvollziehbar, sondern verursache auch sehr grossen Aufwand. Sie ist sich bewusst, dass noch einige Fragen zu klären sind, damit die Vorlage tatsächlich tragfähig wird, ihr scheint jedoch die vom Ständerat verabschiedete Fassung grundsätzlich mehrheitsfähig. Dabei macht ein Teil der Mehrheit seine Unterstützung davon abhängig, wie die Vorlage letzten Endes konkret ausgestaltet sein wird; genannt wurden etwa ein konsequenter Systemwechsel (inkl. Zweitwohnungen) oder auch eine weitergehende Reduktion der Verschuldungsanreize. Auch die Minderheit hält das heutige System für unbefriedigend, da es falsche Anreize setze und schwer zu vermitteln sei. Allerdings führe der vom Ständerat verabschiedete Entwurf nicht zu einer Reduktion der Bruttoschulden und setze die Ungleichheiten zwischen Mietern und Eigentümerinnen fort, ausserdem sei infolge anderer Steuersenkungsmassnahmen ohnehin schon mit hohen Einnahmenausfällen zu rechnen. Die Kommission hat der Verwaltung im Hinblick auf ihre Januarsitzung Abklärungsaufträge zu verschiedenen Fragen erteilt, etwa zu den volkswirtschaftlichen Auswirkungen eines Systemwechsels, zur Erarbeitung einer Härtefallregelung für Rentnerinnen und Rentner mit tiefen Einkommen oder auch zu Kompensationsmöglichkeiten für Kantone mit einem hohen Anteil an Zweitliegenschaften.

2. Erste Diskussionen im Hinblick auf die Einführung der Individualbesteuerung

2020 hat das Parlament die Ausarbeitung einer Vorlage zur Einführung der Individualbesteuerung in die Legislaturplanung 2019-2023 aufgenommen. Angesichts der Komplexität der Thematik hat das mit der Ausarbeitung einer Botschaft beauftragte Finanzdepartement (EFD) nun die beiden WAK eingeladen, mittels Konsultativabstimmungen die politische Stossrichtung vorzugeben und die Eckwerte der Vorlage zu definieren. Die Kommission hat die entsprechende Diskussion aufgenommen, sich jedoch entschieden, zunächst Hearings durchzuführen, um sich für die Lancierung der konkreten Gesetzgebung eine solide Basis zu verschaffen. Ausserdem hat sie zahlreiche Vertiefungsfragen gestellt, die die Verwaltung in einem zusätzlichen Bericht beantworten wird. Das Thema wird im ersten Quartal 2022 wieder traktandiert.

3. Revision des Covid-19-Gesetzes: WAK-N richtet mehrere Empfehlungen an SGK-N

Die Kommission hatte Gelegenheit, mit EDI-Vorsteher Alain Berset eingehend über die Krisenausstiegsstrategien des Bundesrates zu diskutieren. Anschliessend hat sie beschlossen, einen Mitbericht zum Entwurf zur Änderung des Covid-19-Gesetzes (21.066) an die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) zu richten. Sie hat in diesem Zusammenhang sechs Anträge angenommen. Mit 13 zu 11 Stimmen empfiehlt sie, alle vom Bundesrat zur Verlängerung beantragten Massnahmen lediglich bis zum 30. Juni 2022 zu verlängern. Eine Ausnahme dazu sollen nur die Massnahmen im Zusammenhang mit öffentlichen Veranstaltungen (Art. 11a) darstellen, die bis zum 31. Dezember 2022 verlängert werden sollen (14 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung). Die Kommission beantragt zudem mit 10 zu 9 Stimmen bei 5 Enthaltungen, dass auch Personen Covid-19-Erwerbsersatz erhalten können, die ihre Erwerbstätigkeit aufgrund der bundesrätlichen Massnahmen massgeblich einschränken müssen (Art. 15 Abs. 1). Besorgt über die Zukunft des Schaustellergewerbes spricht sie sich mit 13 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen dafür aus, diese mit A-fonds-perdu-Beiträgen des Bundes zu unterstützen. Ferner empfiehlt die Kommission mit 13 zu 11 Stimmen, dass der Bund die Kosten der Covid-19-Tests komplett übernimmt (Art. 3 Abs. 6). Im Weiteren hat sie mit 13 zu 5 Stimmen bei 5 Enthaltungen beschlossen, die SGK-N aufzufordern, eine neue Bestimmung ins Gesetz aufzunehmen, gemäss der Mitarbeitende, die an regelmässigen Betriebstestungen teilnehmen, ein Covid-Zertifikat erhalten.

4. Bankengesetz: Differenzen bereinigt

Die Kommission hat sich mit den Differenzen in der Vorlage zur Revision des Bankengesetzes (20.059) befasst und beantragt ihrem Rat einstimmig, sich in allen Punkten dem Ständerat anzuschliessen. Das Geschäft kommt in der Wintersession in den Nationalrat.

5. Aktualisierung des Zollabkommens mit der EU einstimmig gutgeheissen

Die Kommission beantragt einstimmig, den Bundesbeschluss zur Aktualisierung des Abkommens vom 25. Juni 2009 zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft über Zollerleichterungen und Zollsicherheit (21.059) anzunehmen. Mit diesem Bundesbeschluss zur Genehmigung des Beschlusses Nr. 1/2021 des gemischten Ausschusses EU-Schweiz soll sichergestellt werden, dass Erleichterungen im bilateralen Warenverkehr zwischen der Schweiz und der EU weitergeführt werden können. Darüber hinaus soll damit die Sicherheit im internationalen Warenverkehr erhöht werden. Die WAK beider Räte wurden im November 2020 zur vorläufigen Anwendung dieser Änderung, die bereits seit dem 15. März 2021 in Kraft ist, konsultiert.

6. Handlungsbedarf bei Aus- und Weiterbildungsförderung

Mit 20 zu 5 Stimmen beantragt die Kommission, einer parlamentarischen Initiative (21.422) von Nationalrat Andri Silberschmidt keine Folge zu geben. Die Initiative hat zum Ziel, die Steuergesetzgebung so anzupassen, dass steuerpflichtige Personen ihre Aus- und Weiterbildungskosten neu mit dem Faktor 1,5 multipliziert abziehen können. Die Kommission sieht zwar Handlungsbedarf, glaubt aber, die Initiative würde vor allem Personen mit hohem Einkommen zugutekommen und hätte einen relativ grossen Mitnahmeeffekt zur Folge. Als Alternative zu der parlamentarischen Initiative hat die Kommission deshalb ein Kommissionspostulat ausgearbeitet und mit 13 zu 6 Stimmen (2 Enthaltungen) angenommen (21.4342). Dieses beauftragt den Bundesrat, Massnahmen vorzuschlagen, mit denen die Aus- und Weiterbildungsbedürfnisse der Wirtschaft bzw. des Arbeitsmarktes wirksam mit jenen der einheimischen Arbeitskräfte in Einklang gebracht werden können.

7. Situation der Weinbranche

Die Kommission ist sich einig, dass die Situation der Schweizer Weinbäuerinnen und -bauern nicht nur aufgrund der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und der schlechten Witterungsbedingungen im Jahr 2021 angespannt ist. Die Vergabe von Zollkontigenten nach Massgabe der Inlandproduktion, wie sie ie parlamentarische Initiative von Nationalrat Benjamin Roduit (21.461) verlangt, ist angesichts dieser Situation eine von verschiedenen möglichen Lösungen. Um sich vertieft mit der Thematik zu befassen und das Fachwissen der interessierten Kreise abzuholen, hat die Kommission beschlossen, vor ihrem Entscheid über die Initiative zu Beginn des Jahres 2022 eine Anhörung durchzuführen.

Die Kommission hat am 08./09. November 2021 unter dem Vorsitz von Nationalrat Christian Lüscher (FDP/GE) und teilweise in Anwesenheit von Bundersat Alain Berset in Bern getagt.