Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) ist der Ansicht, dass Bundesunternehmen – insbesondere die Post – Wettbewerbsvorteile gegenüber privaten Unternehmen geniessen, die zu Marktverzerrungen führen. Vor diesem Hintergrund erachtet sie eine Anpassung der Rahmenbedingungen für das Handeln der Post im Wettbewerb mit privaten Anbietern als notwendig. In Umsetzung der parlamentarischen Initiative 23.462 «Klare Spielregeln für Bundesunternehmen im Wettbewerb mit Privaten» hat die Kommission deshalb einen Vorentwurf zur Änderung der Postgesetzgebung erarbeitet und diesen an ihrer Sitzung vom 18. August 2025 mit 14 zu 7 Stimmen bei 4 Enthaltungen zur Vernehmlassung verabschiedet.
Mit ihrer Vorlage passt die WAK-N die Rahmenbedingungen anhand dreier Massnahmen an: Erstens soll zur klareren Abgrenzung des Bereichs der selbstgewählten Tätigkeiten der Unternehmenszweck präzisiert werden. Zweitens soll zur Gewährleistung eines möglichst fairen Wettbewerbs mit privaten Anbietern das Quersubventionierungsverbot verschärft werden. Drittens sieht die Vorlage die Einführung eines Rechtsschutzes für Mitbewerber der Post vor, der zusätzliche Rechtssicherheit schafft.
Eine Minderheit beantragte die Sistierung der Arbeiten, bis zum Abschluss der Beratung der vom Bundesrat am 13. August 205 angekündigten Revision der Postgesetzgebung1. Diese Minderheit ist der Ansicht, dass eine Diskussion über die Finanzierungsmöglichkeiten der Post durch selbstgewählte Tätigkeiten ausserhalb der Grundversorgung derzeit nicht zielführend sei. Eine weitere Minderheit möchte den Zweckartikel hin zu einem digitalen Service public erweitern: Die Post soll nicht nur digitale Infrastruktur, sondern auch digitale Dienstleistungen erbringen können. Eine dritte Minderheit fordert zudem eine Abschwächung des Quersubventionierungsverbots, indem die Prüfung der Quersubventionierung um ein Stand-alone-Kosten-Kriterium ergänzt wird.
Die Unterlagen zur Vernehmlassung können auf folgenden Seiten abgerufen werden:
Die Stellungnahme sind elektronisch (bitte nebst der allfälligen PDF-Version auch als Word-Datei) bis zum 16. Dezember 2025 an folgende E-Mail Adresse zu senden: wp-sekretariat@seco.admin.ch
1 siehe Eckwerte unter https://www.news.admin.ch/de/newnsb/TdzPTMEDEK6TlKtz4tbAe