Nachdem die Kommission an ihrer letzten Sitzung ohne Gegenstimme auf die Vorlage eingetreten war und die Detailberatung aufgenommen hatte (s. Medienmitteilung vom 18. Oktober 2017), hat sie nun die Beratung der 41 Bundesbeschlüsse abgeschlossen. Sie hat dem Beschluss über den Prüfmechanismus einen Absatz hinzugefügt, der den Bundesrat verpflichtet, periodisch und risikobasiert zu überprüfen, ob die Partnerländer die massgebenden Voraussetzungen weiterhin erfüllen. Anschliessend soll der Bundesrat die zuständigen parlamentarischen Kommissionen konsultieren. Die WAK-S ist der Ansicht, dass Bundesrat und Parlament die problematischen Länder auf diese Weise im Auge behalten können.
Während der Nationalrat den Bundesbeschluss zur Einführung des AIA mit Neuseeland an den Bundesrat zurückgewiesen hatte mit dem Auftrag, mit diesem Land zunächst ein Sozialabkommen auszuhandeln, hat sich die Kommission nun mit 9 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung gegen diese Rückweisung ausgesprochen. Die Mehrheit geht davon aus, dass Neuseeland das Spezialitätsprinzip genauso wie die Schweiz einhalten wird. Die Daten werden demnach nur zu Steuerzwecken und nicht für sozialversicherungstechnische Anliegen übermittelt werden können. Zudem hat der Bundesrat der Kommission zugesichert, dass er die betroffenen Schweizer Staatsangehörigen aktiv und mittels Merkblatt über die Möglichkeiten informierten wird, die Neuseeland zur Regularisierung ihrer steuerlichen Vergangenheit bietet.
Die Kommission zeigt sich besorgt darüber, dass einige Personen nach der Einführung des AIA in gewissen ausländischen Staaten rechtlich verfolgt werden könnten. Deshalb hat sie eine Motion (17.3973) eingereicht, die den Bundesrat beauftragt, dem Parlament eine Änderung von Artikel 19 des Bundesgesetzes über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIAG) zu unterbreiten, mit welcher der konkrete individuelle Rechtsschutz insofern verbessert wird, als bei Glaubhaftmachung der Verletzung wesentlicher Rechtsgüter kein Informationsaustausch im Einzelfall erfolgen darf.
In der Gesamtabstimmung hat die Kommission dem Bundesbeschluss über den Prüfmechanismus mit 9 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen und den anderen Bundesbeschlüssen mit 9 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt. Das Geschäft kommt in der Wintersession in den Ständerat.
2. Fortsetzung der Differenzbereinigung bei FIDLEG und FINIG
Die WAK-S hat die Differenzbereinigung beim Bundesgesetz über Finanzdienstleistungen (FIDLEG) und beim Bundesgesetz über Finanzinstitute (FINIG; 15.073) fortgesetzt; sie ist dabei bis zu Artikel 57 FINIG gelangt.
Bei den meisten Differenzen beantragt die Kommission Zustimmung zum Nationalrat. Sie möchte jedoch eine Ausnahme von der Prospektpflicht für Angebote, die über 12 Monate berechnet maximal 8 Millionen und nicht nur 2,5 Millionen Franken umfassen (Art. 38 Abs. 1 Bst. e FIDLEG). Weiter beantragt sie in Artikel 72 FIDLEG im Wesentlichen, am Beschluss des Ständerates festzuhalten, wobei jedoch die Haftung neu dann entfallen soll, wenn die notwendige Sorgfalt eingehalten wurde; es soll also nicht mehr auf das Verschulden abgestellt werden. Das Verfahren vor der Ombudsstelle soll nach Auffassung der WAK-S auch weiterhin kostenlos sein können, was direkt aus dem Gesetz ersichtlich sein soll, damit der gesetzgeberische Wille klar ist (Art. 78 Abs. 1 FIDLEG). Bei den beiden Bussenartikeln (92 und 93 FIDLEG) beantragt die Kommission ebenfalls Festhalten, und schliesslich will sie auch bezüglich Mindestkapital und Sicherheiten (Art. 19 FINIG) beim Beschluss des Ständerates bleiben.
Da die Beratung aufgrund der vielen Differenzen nicht abgeschlossen werden konnte, kann das Geschäft erst in der Frühjahrssession 2018 vom Ständerat behandelt werden. Allfällige danach noch verbleibende Differenzen werden in der Sommersession 2018 bereinigt.
3. Diskussion mit der SNB zur Bedeutung und allfälligen Stärkung des Bargeldes geplant
Intensiv diskutiert hat die Kommission die Standesinitiative des Kantons Zug (16.314), die verlangt, die aktuelle Stückelung der Banknoten gesetzlich zu verankern. Heute ist das Direktorium der Schweizerischen Nationalbank (SNB) für Bestimmung des Nennwerts der Banknoten zuständig. Wie dies in der Anhörung mit Vertretern des Kantonsrats Zug deutlich zum Ausdruck kam, zielt die Initiative darauf ab, die Funktion des Bargelds als Zahlungs- und Wertaufbewahrungsmittel zu stärken und Tendenzen zu dessen Abschaffung entgegenzuwirken. Damit greift die Initiative aus Sicht der Kommission ein grundlegendes und wichtiges Anliegen auf. Ihr Fokus auf die Bargeldstückelung ist allerdings aus Sicht der Mehrheit zu eng, um der Tragweite der Thematik gerecht zu werden. Die Kommission will im 1. Quartal 2018 eine vertiefte Diskussion mit dem Präsidenten des Direktoriums der SNB zur Bedeutung und Entwicklung des Bargelds führen und in der Folge beurteilen, ob allenfalls Kommissionsvorstösse zum Schutz des Bargelds erforderlich sind. Der Standesinitiative selbst gibt sie mit 5 zu 5 Stimmen (1 Enthaltung) und Stichentscheid des Präsidenten keine Folge.
4. Kein Grund für eine allgemeine Steueramnestie
Weiter beriet die Kommission die Standesinitiative des Kantons Freiburg, die eine allgemeine Steueramnestie verlangt (16.311). Angesichts der bereits bestehenden und gut genutzten Möglichkeit zur einmaligen straflosen Selbstanzeige von Steuersündern sieht die Kommission keinen Grund, eine weitere Amnestie zu gewähren. Die Kommission beantragt deshalb, mit 11 zu 1 Stimmen, der Standesinitiative keine Folge zu geben.
Die Kommission hat am 02. November 2017 unter dem Vorsitz von Ständerat Martin Schmid (FDP, GR) sowie in Anwesenheit von Bundesrat Ueli Maurer in Bern getagt.