WAK-S unterstützt gleiche Lösung wie WAK-N

​Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) ist nach wie vor mehrheitlich der Ansicht, es brauche eine Regelung, die es erlaubt, Mieterinnen und Mieter von Geschäftsräumen, die ihre Geschäftstätigkeit aufgrund der COVID-Massnahmen des Bundesrates einstellen oder zurückfahren mussten, zu unterstützen. In der ausserordentlichen Session lehnte der Nationalrat die ursprüngliche Motion der WAK-S ( 20.3161 s Mo. Ständerat (WAK-SR). Geschäftsmieten) ab, worauf der Ständerat den Text der vom Nationalrat angenommenen Motion der WAK-N (20.3142 n Mo. Nationalrat (WAK-NR). Miete im Gastgewerbe. Die Mieter sollen nur 30 Prozent der Miete schulden) änderte. Diese Änderung lehnte wiederum die WAK-N am 12. Mai 2020 mit 15 zu 9 Stimmen relativ deutlich ab (vgl. Medienmitteilung vom 13. Mai 2020). Es ist der WAK-S jedoch wichtig, nun rasch eine Lösung vorlegen zu können. Sie hat deshalb mit 8 zu 4 Stimmen (ohne Enthaltungen) entschieden, ihrem Rat eine Motion (20.3460) zu beantragen, die mit der neuen Motion 20.3451 der WAK-N identisch ist, obschon diese in ihren Augen nicht in allen Punkten perfekt ist. Bei einer Annahme der Motionen in beiden Räten erhielte der Bundesrat aber somit bereits in der Sommersession den Auftrag zur Umsetzung. Der neue Motionstext enthält eine höhere massgebende Mietobergrenze als vom Ständerat bisher vorgesehen und anstelle eines Frankenbetrags eine Aufteilung der Mieten im Verhältnis von 40 zu 60 Prozent, zudem soll für Vermieter ein Härtefallfonds vorgesehen werden. Eine Kommissionsminderheit lehnt die Motion ab, weil sie keine Eingriffe in privatrechtliche Verhältnisse und auch keine Schaffung neuer Anspruchsgruppen möchte.

Die Kommission hat am 19. Mai 2020 unter dem Vorsitz von Ständerat Levrat Christian (SP/FR) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Guy Parmelin in Bern getagt.