Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) beantragt mit 17 zu 8 Stimmen, der parlamentarischen Initiative 18.491 n Verbot von schwerbelastenden Tierversuchen. Ergänzung des Tierschutzgesetzes von Nationalrätin Maya Graf (G, BL) keine Folge zu geben. Die Mehrheit lehnt es ab, die Kriterien für die Bewilligung von Tierversuchen im Tierschutzgesetz neu zu definieren und zeigt sich mit dem aktuellen Rechtsrahmen zufrieden.

​Die parlamentarische Initiative verlangt, schwere Belastungen für Tiere zu Versuchszwecken zu verbieten. Sie sieht zudem vor, dem Bund die Kompetenz und die Pflicht zu übertragen, die Belastungseinteilung in die Schweregrade regelmässig zu aktualisieren. Dazu soll das Tierschutzgesetz ergänzt werden. Die Kommission hat die Anliegen der Initiative geprüft und die Interessen und Herausforderungen der Forschergemeinde, des Tierschutzes und der Industrie eingehend erörtert. Die Mehrheit ist der Überzeugung, dass Tierversuche für die Entwicklung innovativer Therapien unerlässlich sind und dass es in spezifischen Fällen auch weiterhin Experimente mit Schweregrad 3 bedürfe. Statistiken für das Jahr 2017 hätten gezeigt, dass lediglich 2.8% aller Versuchstiere einem solchen Experiment ausgesetzt sind. Der aktuelle Rechtsrahmen garantiere insgesamt eine ethisch verantwortungsvolle Forschung und definiere genügend restriktive Kriterien für Schweregrad 3-Experimente. Schliesslich verweist die Mehrheit auf die Partnerschaft aller Einrichtungen, die Tierversuche durchführen, mit dem Swiss 3R Competence Centre (3RCC). Das vom Bund geförderte 3RCC unterstützt die Forschenden, die 3R-Prinzipien (Replace-Reduce-Refine) umzusetzen. Diese Prinzipien fordern die Schaffung von Alternativmethoden, die Reduktion der Tierversuche auf das absolute Minimum und sowie deren Verbesserung.

Eine Minderheit der Kommission beantragt, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben. Sie weist darauf hin, dass mitunter die Versuchstierhaltung häufig nicht der Tierschutzgesetzgebung entspreche, die zudem bei der Einteilung der Schweregrade wie auch bei der Güterabwägung zu wenig berücksichtigt werde. Gerade bei Schweregrad 3-Experimenten stünden die Belastung der Tiere zu oft in einem Missverhältnis zum effektiven Erkenntnisgewinn. Die parlamentarische Initiative wird voraussichtlich im Herbst im Nationalrat behandelt.

Ein neues Finanzierungsmodell für Sportanlagen von nationaler Bedeutung?

Die Kommission empfiehlt mit 14 zu 9 Stimmen die Motion 18.4150 s Mo. Ständerat (Engler). Mitfinanzierung des Trainings- und Wettkampfbetriebs auf Sportanlagen von nationaler Bedeutung zur Annahme. Die Motion möchte die Möglichkeit schaffen, neu den Trainings- und Wettkampfbetrieb von Sportanlagen von nationaler Bedeutung bundesseitig zu unterstützen. Bisher fördert der Bund über die sogenannten NASAK-Programme den Bau von Sportanlagen von nationaler Bedeutung, nicht jedoch deren Betrieb. Der Ständerat hatte in der Frühjahrssession mit 26 zu 9 Stimmen bei 6 Enthaltung die Motion angenommen.

Die Mehrheit steht der Idee positiv gegenüber, im Sinne der Nachhaltigkeit einen Impuls für eine stärkere Frequentierung der NASAK-Anlagen zu geben und unterstützt daher die Stossrichtung der Motion. Trotz gewisser Vorbehalte gegenüber der konkreten Formulierung der Motion strebt die Mehrheit eine rasche Realisierung des Anliegens an. Ziel wäre es, die Umsetzung möglichst ohne Gesetzesänderung vorzunehmen. Dies könnte etwa über eine Erhöhung der Unterstützungsbeiträge des Bundes an die Sportverbände erfolgen, indem die Sportverbände über die Leistungsverträge mit Swiss Olympic verpflichtet würden, diese zusätzlichen Gelder zur Verbesserung der Situation der Anlagebetreiber einzusetzen.

Eine Minderheit lehnt die Motion ab. Sie unterstützt zwar prinzipiell die NASAK-Programme, ist aber insbesondere der Ansicht, dass es nicht Aufgabe des Bundes sei, sich an den Betriebskosten dieser Anlagen zu beteiligen. Die Motion wird voraussichtlich im Sommer im Nationalrat behandelt.

Die Kommission hat sich mit dem Vorsteher des WBF, Bundesrat Guy Parmelin, über die Ziele und Prioritäten des Departementes im BFI-Bereich unterhalten. Die Mitglieder haben ihre Sorgen zum Ausdruck gebracht und Kenntnis genommen von den Schwerpunkten der BFI-Botschaft für die Jahre 2021–2024. Zudem wurden die Prioritäten, die Beschränkungen und der Bedarf an Stabilität bei der Finanzierung verschiedener Institutionen thematisiert.

Die Kommission hat am 24. Mai 2019 unter dem Vorsitz von Nationalrat Mathias Reynard (SP, VS) und teilweise im Beisein von Bundesrat Guy Parmelin, Vorsteher des WBF, in Bern getagt.