Mit dieser Vorlage soll die parlamentarische Initiative 17.412 «Chancengerechtigkeit vor dem Kindergartenalter» von NR Matthias Aebischer (SP, BE) umgesetzt werden. Vorgesehen ist, dass der Bund pro Jahr höchstens vier Kantonen einmalig Finanzhilfen gewähren kann, und zwar für die Dauer von je drei Jahren in der Höhe von jährlich 100'000 Franken. Es sollen dabei nicht einzelne Projekte mitfinanziert werden, sondern von den Kantonen entwickelte, strategiegebundene Massnahmenpakete.
Die Vorlage wurde mit 15 zu 10 Stimmen angenommen, eine Minderheit lehnt sie ab. Die Vernehmlassung wird voraussichtlich anfangs September eröffnet und durch eine weitere Medienmitteilung begleitet.
Änderung des Tierseuchengesetzes: Die WBK-N nimmt die Arbeiten auf
Die Kommission nahm ihre Beratungen zur Änderung des Tierseuchengesetzes (19.030) auf. Die Revision sieht vor, die Beteiligung und die Verantwortlichkeit des Bundes beim Betrieb der Tierverkehrsdatenbank klar zu regeln. Wie bis anhin soll die Datenbank durch die Identitas AG geführt werden. Die Kommission hörte Vertreter der Identitas AG, der Vereinigung der Schweizer Kantonstierärztinnen und Kantonstierärzte (VSKT), der Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte (GST), des Schweizer Bauernverbands (SBV) sowie den Tierarzt Hubert Gauderon an. Die Eintretensdebatte und die Detailberatung wird sie im vierten Quartal führen.
Anhörung zum Thema Tierversuche
Die Kommission hat eine Anhörung zum Thema Tierversuche durchgeführt. Das Bedürfnis nach einer breiten Auslegeordnung entstand nach dem ablehnenden Entscheid der Kommission zur parlamentarischen Initiative 18.491 «Verbot von schwerbelastenden Tierversuchen. Ergänzung des Tierschutzgesetzes» von NR Maya Graf (G, BL) (vgl.
Medienmitteilung der WBK-N vom 24. Mai 2019). Angehört wurden Vertreterinnen und Vertreter der VSKT, der GST, des 3R Kompetenzzentrums Schweiz (3RCC), von Interpharma und des Schweizer Tierschutzes (STS). Von besonderem Interesse waren für die WBK-N Experimente mit schwerer Belastung für Tiere (Schweregrad 3-Experimente). Die Kommission wird dieses Thema an einer späteren Sitzung wieder aufgreifen.
Identifizierungspflicht für Katzen
Mit einer Motion will die Kommission den Bundesrat beauftragen, die Pflicht zur elektronischen Identifizierung aller Katzen einzuführen (9 zu 9 Stimmen mit Stichentscheid der Präsidentin). Nicht identifizierte Katzen sollen ohne Einverständnis der Besitzerinnen und Besitzer sterilisiert werden. Der Bundesrat soll die Tierschutzorganisationen bei Sterilisierungskampagnen für verwilderte Hauskatzen unterstützen (19.3959). Die Kommission will damit die Problematik der Streunerkatzen angehen.
Über die Beschlüsse zur Vaterschaftsurlaubs-Initiative wurde gestern 15. August 2019 in einer
separaten Medienmitteilung kommuniziert.
Die Kommission hat am 15. und 16. August 2019 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Christine Bulliard-Marbach (CVP, FR) in Bern getagt.