Die Kommission hat die Detailberatung des Entwurfs 3 der Kulturbotschaft (24.027) durchgeführt. Dieser Entwurf sieht vor, eine Pflichtexemplarregelung für digitale Inhalte ins Nationalbibliotheksgesetz (NBibG) aufzunehmen. Diese vom Bundesrat vorgeschlagene und vom Ständerat gutgeheissene Änderung soll der NB ermöglichen, frei zugängliche digitale Informationen mit einem Bezug zur Schweiz selbst zu sammeln. Bei solchen Informationen, die nicht veröffentlicht sind, soll die NB diese Informationen vergütungsfrei einfordern können. Da die Werke nicht kommerziell genutzt werden und Zugangsbeschränkungen vorgesehen sind, hält sich der Entwurf an die im Urheberrechtsgesetz verankerten Ausnahmen.

Im Juni war die Kommission bereits auf den Entwurf eingetreten. Im Hinblick auf die Detailberatung hat die Kommission von der Verwaltung zusätzliche Auskünfte zur Eigentumsgarantie der Inhaberinnen und Inhaber der betroffenen Rechte verlangt sowie Bibliosuisse und Swisscopyright zu diesem Thema angehört. Auf dieser Grundlage beantragt sie ihrem Rat, den Entwurf gemäss dem Antrag von Bundesrat und Ständerat anzunehmen.

Ja zur Verwendung des Schweiz​​erwappens durch die Nationalmannschaften

Die Kommission hat die Motion 24.3143 («Nationalmannschaft verliert gegen das Wappenschutzgesetz?») vorberaten. Diese verlangt eine dahingehende Änderung des Wappenschutzgesetzes (WSchG), dass allen schweizerischen Nationalmannschaften die rechtmässige Verwendung des Schweizerwappens ermöglicht wird. Die Kommission hat sichin diesem Rahmen über die Diskussionen zwischen dem Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE) und der Swiss Ice Hockey Federation sowie über die im Gesetz bereits vorgesehenen Ausnahmen orientieren lassen.

Die Kommission ist der Auffassung, dass die Nationalmannschaften die Schweiz repräsentieren und es hinsichtlich der Rechtssicherheit unproblematisch ist, wenn die Nationalmannschaften neben der Landesfahne auch das Schweizerwappen verwenden. Aus diesem Grund beantragt die Kommission ihrem Rat mit 19 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Motion anzunehmen und den Bundesrat mit der Ausarbeitung einer entsprechenden Gesetzesänderung zu beauftragen.

Kommission nimmt Thematik der 3R​ Forschung im nächsten Quartal wieder auf

Die Kommission hat an der heutigen Sitzung beschlossen, die Arbeiten zur parlamentarische Initiative 21.426 «Mehr Ressourcen und Anreize für die 3R-Forschung, um Alternativen zu den Tierversuchen rascher voranzutreiben» im nächsten Quartal wiederaufzunehmen. Sie beantragt deshalb ihrem Rat, ohne Gegenantrag, die Frist für die Umsetzung der parlamentarische Initiative zu verlängern. Zur Erinnerung: Die 3R – Replacement (Ersatz), Reduction (Reduktion der Anzahl Tiere in einem Versuch) und Refinement (Begrenzung von Leiden) – sind in der Wissenschaft, aber auch darüber hinaus, mittlerweile breit akzeptiert.

Die Kommission hat am 24. Oktober 2024 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Simone de Montmollin (FDP, GE) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider, Vorsteherin des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI), in Bern getagt.