Kompromiss in Sachen Pflichtexemplarregelung für digitale Inhalte bei der Schweizerischen Nationalbibliothek
Nach der Ablehnung des Entwurfs 3 der Kulturbotschaft (24.027) in der Gesamtabstimmung durch den Nationalrat hat die Kommission die Schweizerische Nationalbibliothek besucht und sich dort präsentieren lassen, wie die Bibliothek ihren Sammelauftrag erfüllt. Zudem hat sie sich über die Notwendigkeit der Einführung einer Pflichtexemplarregelung für digitale Inhalte informiert. Im Weiteren hat sich die Kommission über die technischen und organisatorischen Massnahmen orientieren lassen, die derzeit ergriffen werden, um den Zugriff auf die Sammlungen der Nationalbibliothek und auf die im Entwurf vorgesehenen Inhalte zu ermöglichen.
Die Pflichtexemplarregelung für digitale Inhalte soll der Nationalbibliothek die Möglichkeit geben, die digitalen Inhalte mit Schweiz-Bezug (Helvetica) selbst zu sammeln, unabhängig davon, ob sie frei zugänglich sind oder nicht. Die Kommission hat sich in erster Linie damit befasst, wie der Zugriff auf die Inhalte organisiert werden soll.
Die WBK-S hat mit 7 zu 4 Stimmen beschlossen, den Zugriff auf die nicht frei zugänglichen Inhalte auf die Arbeitsplätze in der Nationalbibliothek zu beschränken. Für korrekt ausgewiesene Benutzerinnen und Benutzer gelten Ausnahmen. Sie beantragt zudem einstimmig, dass die Nationalbibliothek zur Unterstützung der Kulturschaffenden einen Jahresbeitrag an den Kulturfonds einer Verwertungsgesellschaft entrichtet.
Anrufung der Kommission für historisch belastetes Kulturerbe
Die WBK-S hat die Bereinigung der verbleibenden Differenzen in Sachen Verwaltung des historisch belasteten Kulturerbes (Entwurf 4 der Kulturbotschaft 24.027) fortgesetzt. Der Entwurf des Bundesrates sieht die Einsetzung einer eidgenössischen Ad-hoc-Kommission vor, die Empfehlungen zu Kulturgütern ausarbeitet, die während des Nationalsozialismus beschlagnahmt wurden oder anderweitig – z. B. im Zusammenhang mit dem Kolonialismus – historisch belastet sind. Differenzen bestehen hinsichtlich der Modalitäten für die Anrufung dieser Kommission. Während sich der Bundesrat und der Nationalrat für eine einseitige Anrufung aussprechen, beschloss der Ständerat im Juni 2024, dass sich die Kommission nur mit Zustimmung aller Parteien mit einem Fall beschäftigen darf.
Nachdem sie Ende 2024 verschiedene Akteure aus dem Bereich des Kulturgütertransfers angehört hat, beantragt die WBK-S mit 8 zu 3 Stimmen, dass es grundsätzlich die Zustimmung aller Parteien braucht, ausser bei Kulturgütern im Kontext des Nationalsozialismus, die sich in staatlichen finanzierten Museen oder Sammlungen befinden. Bei diesen Kulturgütern soll eine einseitige Anrufung der Kommission möglich sein. In den Augen der Minderheit soll die Kommission stets einseitig angerufen werden können, so wie es ebenfalls der Bundesrat wünscht, da diese nur so ihren Auftrag angemessen erfüllen könne. Zudem weist sie darauf hin, dass die Empfehlungen dieses Organs nicht verpflichtend sind.
Alterskontrolle. Nein zur Gesetzesänderung
Die WBK-S hat Kenntnis genommen von den Diskussionen und Argumenten ihrer nationalrätlichen Schwesterkommission und anschliessend ohne Gegenantrag beschlossen, der parlamentarischen Initiative 23.463 («Alterskontrollen ohne Identifikationspflicht») keine Folge zu geben. In ihren Augen ist zu früh für eine Änderung des Bundesgesetzes über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele (JSFVG), da die Umsetzung des Gesetzes noch nicht vollständig umrissen ist. Die parlamentarische Initiative wird somit erneut der WBK-N zur Vorprüfung vorgelegt.
EU-Programmabkommen
Die Kommission hat erfreut zur Kenntnis genommen, dass die Verhandlungen zum Gesamtpaket mit der EU materiell abgeschlossen wurden. Das Verhandlungsergebnis liefert den rechtlichen Rahmen für die Assoziierung der Schweiz an die EU-Programme in den Bereichen Bildung, Forschung und Innovation. Das Abkommen sieht eine vollständige Aktivierung der Übergangsregelung vor, womit bereits ab diesem Jahr eine Teilnahme an Horizon Europe, Euratom und Digital Europe ermöglicht wird. Die Teilnahme an ITER ist für 2026 geplant.
Ebenfalls mit dem Departementsvorsteher thematisiert wurden die Studiengebühren für Studierende an Universitäten und Fachhochschulen. Für diesen Punkt und auch für die Anerkennung von Diplomen soll im Rahmen der Änderung des Personenfreizügigkeitsabkommens eine Lösung gefunden werden.
Kommission unterstützt Women's EURO 2025
Die Kommission bekräftigt ihre Unterstützung für die Women's EURO 2025, ist jedoch der Ansicht, dass das Anliegen der Standesinitiative 24.308 des Kantons Genf, die finanzielle Unterstützung des Bundes auf 15 Millionen Franken zu erhöhen, in der Zwischenzeit durch die Ergänzung um den entsprechenden Betrag im Nachtrag I zum Voranschlag 2024 sowie durch die Annahme ihrer Motion 24.3011 erfüllt worden ist. Die Kommission hat daher beschlossen, der Standesinitiative keine Folge zu geben. Ausserdem hat sie in diesem Rahmen auch die Petition 24.2008 behandelt.
Für die Angabe des Herstellungsortes von Solarzellen
Die WBK-S hat die Motion 22.3718 vorberaten, die den Bundesrat beauftragt, das Markenschutzgesetz (MSchG) so zu ändern, dass die Hersteller von Photovoltaikmodulen angeben müssen, wo die Solarzellen, aus denen ein Modul besteht, hergestellt wurden. Die Kommission beantragt ihrem Rat mit 4 zu 4 Stimmen und Stichentscheid der Präsidentin, die Motion anzunehmen. Eine Minderheit beantragt die Ablehnung der Motion.
Entscheid zur Weitergabe von nicht anonymisierten Steuerdaten vertagt
Die Kommission hat die Beratung der ihr vom Ständerat zugewiesenen Motion Regazzi 24.3507 aufgenommen und sich in diesem Zusammenhang über die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Änderung der Bundesstatistikverordnung informieren lassen. Bei dieser Änderung geht es unter anderem darum, die Mehrfachnutzung von Daten in der Bundesverwaltung zu regeln. Im Zentrum der Diskussionen stand die Erhebung von Steuerdaten natürlicher Personen. Die Kommission möchte die Dynamik der Übermittlung nicht anonymisierter Daten an die Verwaltung besser verstehen und hat deshalb beschlossen, ihren Entscheid erst an ihrer nächsten Sitzung – nach einer Anhörung der Kantone – zu fassen.
Die Kommission hat am 13./14. Januar 2025 unter dem Vorsitz von Ständerätin Mathilde Crevoisier Crelier (S, JU) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider, Vorsteherin des EDI, und Bundesrat Guy Parmelin, Vorsteher des WBF, in Bern getagt.