<p>Bern (sda) Eine Nationalratskommission schlägt vor, dass der Bundesrat während fünf Jahren den Zugang der Ärzte zur sozialen Krankenversicherung begrenzen kann. Die Aufhebung des Vertragszwangs hingegen verschob sie auf die nächste Revision.</p>

Bei der laufenden ersten KVG-Revision sind sich die Räte einig, dass die Pflicht der Krankenkassen, mit allen Ärzten Tarifverträge abzuschliessen, ein kostentreibender Faktor ist. Zu einer Lockerung dieses Vertragszwangs konnte sich aber nur der Nationalrat durchringen, während es im Ständerat zu einer Nulllösung kam.

Noch nicht spruchreif

In der Differenzbereinigung beschloss die Nationalratskommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) nun mit 11 zu 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen, hier nicht selber zu legiferieren. Per Motion soll der Bundesrat aufgefordert werden, die Aufhebung des Vertragszwangs in die für Mai/Juni versprochene zweite KVG-Revision aufzunehmen.

Nach Auskunft von Kommissionspräsidentin Rosmarie Dormann (CVP/LU) hält die Mehrheit der SGK das Problem für noch nicht spruchreif. Insbesondere sei umstritten, ob der Vertragswang auch gegenüber Spitälern und im halbstationären Bereich fallen soll. Zudem seien die Leistungserbringer noch nicht angefragt worden.

Auch mit Blick auf die EU

Um kurzfristig eine Entlastung zu erreichen, schlägt die SGK eine Übergangslösung vor. Danach soll der Bundesrat für längstens fünf Jahre die Zulassung von Leistungserbringern zur kassenpflichtigen Tätigkeit begrenzen können. Über die Zulassung würden nach den Kriterien der Landesregierung die Kantone entscheiden.

Laut Dormann hilft diese Bestimmung nicht nur jenen Kantonen, die heute schon einen alarmierenden Ärzteüberfluss in der sozialen Krankenversicherung beklagen. Die vorgeschlagene Klausel sei auch eine Antwort auf die Gefahr, dass wegen der Personenfreizügigkeit zu viele Ärzte aus der EU auf den Markt drängen könnten.

sda/ats 03.02.2000