"Wir sind auf die Zielgerade eingeschwenkt", sagte Kommissionspräsident Bruno Frick (CVP/SZ) am Donnerstag vor den Medien. Die Räte wollten die Differenzen bei der 11. AHV-Revision (00.014) und bei der 1. BVG-Revision (00.027) in dieser Junisession ausräumen, damit die Vorlagen 2005 in Kraft treten könnten.
Das Geld verpufft
Mit 7 zu 3 Stimmen lehnte es die SGK ab, tieferen Einkommen mit einer Reduktion der lebenslangen Rentenkürzung den Vorbezug der AHV-Rente ab 62 Jahren zu erleichtern. "Die dafür vom Nationalrat eingesetzten 400 Millionen verpuffen", sagte Frick. Ein Zustupf von 40 bis 110 Franken auf der Rente bringe den Betroffenen zu wenig.
Gleichzeitig könnte der Nationalratsbeschluss laut Frick ein falsches Signal für weitergehende Forderungen bei der nächsten AHV-Revision setzen. Europaweit gehe man vom Trend zur Frührente ab. Bedrängte Frühpensionierte hätten Anspruch auf Ergänzungsleistungen, branchenspezifische Lösungen seien möglich.
Festhalten am Witwen-Modell
Mit 6 zu 4 Stimmen hielt die SGK auch am Witwen-Modell der kleinen Kammer fest: Die Witwenrente soll von 80 auf 60 Prozent der Altersrente gekürzt, die Waisenrente im Gegenzug von 40 auf 60 Prozent erhöht werden. In diesem "Glaubenskrieg" bestehe noch Verhandlungspielraum, sagte Frick.
Das Gleiche gilt für die Beitragspflicht auf den Taggeldern der Unfall- und Krankenversicherung, auf der die SGK mit 5 zu 3 Stimmen bestand. Im Einklang mit dem Nationalrat soll nun auch der Ständerat darauf verzichten, den Beitrag der Selbständigerwerbenden von 7,8 auf 7,9 Prozent zu erhöhen.
AHV bis mindestens 2015 gesichert
Näher kommt man sich beim Beschluss zur Finanzierung der AHV. Mit dem Antrag, die Verfassungsgrundlage für einen ganzen statt bloss für einen halben MWSt-Prozentpunkt zu schaffen, schloss sich die SGK dem Nationalrat an. Dank diesem Aufschlag um das Jahr 2010 könne die AHV bis mindestens 2015 leben, sagte Frick.
Demgegenüber verteidigte die SGK den Bundesanteil an den MWSt-Zuschlägen zugunsten von AHV und IV. In der angespannten Finanzlage kann der Bund laut Frick nicht darauf verzichten.
Eintrittsschwelle sofort senken
Bei der Zweiten Säule hatte sich der Ständerat geweigert, die Eintrittsschwelle zu senken. Auf diesen Beschluss kam die SGK nun zurück. Künftig sollen Jahreseinkommen ab 18 990 statt erst ab 25 320 Franken dem Obligatorium unterstehen. Davon werden Teilzeitarbeitende und mithin viele Frauen profitieren.
Die Kommission zog diese einfachere und längerfristig billigere Lösung jener des Nationalrates vor. Dieser hatte beschlossen, die Eintrittsschwelle bei 25 320 Franken einzufrieren: Im Zuge der Inflation soll die Einkommensgrenze innert 10 bis 20 Jahren real auf 18 990 Franken sinken, womit die tiefen Einkommen ins BVG "hineinwüchsen".