Anlass zu der am Dienstag vorgestellten Untersuchung der GPK zur Überschussverteilung in der beruflichen Vorsorge war die Diskussion um den "Rentenklau". Als der Bundesrat 2002 eine Senkung des Mindeszinssatzes auf den Altersguthaben ankündigte, kam die Vermutung auf, den Versicherten werde Geld vorenthalten.
Krasses Ergebnis
Die Untersuchung des Versicherungsmathematikers und -direktors Professor Heinz Schmid habe ein "schlimmes und krasses" Ergebnis erbracht, sagte GPK-Präsident Hugo Fasel (CSP/FR): Es gebe keine Antwort auf die Frage, ob ein "Rentenklau" stattgefunden habe. Deshalb könnten die Sammelstiftungen auch nichts einfordern.
Fasel, Präsident der Gewerkschaft Travail.Suisse, blieb aber bei seiner seinerzeitigen Aussage im Parlament, es seien 20 Milliarden Franken nicht an die Versicherten ausgeschüttet worden. Es sei zwar richtig verteilt worden, sagte Schmid. Die unbeantwortbare Frage sei, ob auch das Richtige verteilt worden sei.
Grosse prvilegiert
Die GPK wollte ermitteln lassen, welche Überschüsse die Versicherungsgesellschaften mit Mitteln der beruflichen Vorsorge erwirtschaftet und an ihre Sammelstiftungen weitergeleitet haben. Dabei wurde festgestellt, dass grosse Vorsorgewerke von den Gesellschaften deutlich höhere Überschussanteile pro Versicherten erhalten haben als kleine.
Die Experten gelangten zur Einschätzung, dass Pensionskassen mit eigener Kapitalanlage in den 90er Jahren wesentlich höhere Überschüsse erzielt und verteilt haben als Sammeleinrichtungen von Versicherungsgesellschaften. Dieser Eindruck liess sich indes mangels Daten nicht statistisch erhärten.
Die GPK stelle sich die Frage, ob diese ungleiche Verteilung der Erträge rechtmässig sei oder gegen Grundsätze wie das Gebot der Gleichbehandlung odes des Beitragsprimats verstosse, sagte Fasel. Überschüsse zur einseitigen Reduktion der Arbeitgeberbeiträge für Risikoversicherungen zu verwenden, sei aus heutiger Sicht rechtswidrig.
Datenfriedhof
Laut GPK-Bericht sind die Daten und Informationen der Bundesämter für Privatversicherung (BPV), für Sozialversicherung (BSV) und für Statistik (BFS) in Sachen Überschussermittlung "völlig ungenügend" - ein "Datenfriedhof". Es sei unmöglich, eine allfällige Prellung der Versicherten zu erkennen oder zu verneinen.
Ausserdem stellt die GPK fest, dass der Bundesrat seine Aufsichtspflicht in diesem Bereich "nicht wahrgenommen hat". Gravierend sei auch die mangelnde Abgrenzung der Kontrollen von BSV/Kantone oder BPV. Die GPK werde ihre Befunde in die laufenden Beratungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes einspeisen, sagte Fasel.
Die Landesregierung muss zu den Empfehlungen der GPK namentlich für neue Rechnungslegungsvorschriften bis Ende September Stellung nehmen.