<p>Bern (sda) Die Chancen für einen AHV-Zustupf aus Golderträgen und Nationalbankgewinnen stehen schlecht. Die Wirtschaftskommission (WAK) des Ständerats steuert auf eine Lösung zu, die den Ansprüchen der Kantone und den Interessen der Nationalbank Rechnung trägt.
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Als erste Kammer hatte der Nationalrat beschlossen, die Zinsen auf dem Erlös der von der Nationalbank (SNB) nicht mehr benötigten 1300 Tonnen Gold zu zwei Dritteln der AHV und zu einem Drittel den Kantonen zuzuweisen. Die ausschüttbaren jährlichen Gewinne will er künftig je zur Hälfte der AHV und den Kantonen zukommen lassen.

Existenzgrundlage für Kantone

Diese Lösung missfällt vor allem den Kantonen. Von den Nationalbankgewinnen von rund drei Milliarden pro Jahr gehen heute nämlich zwei Drittel an sie und ein Drittel an den Bund. Und die gleiche Verteilung sah der Bundesrat auch für die Verteilung der jährlich etwa 500 Millionen aus dem geplanten Gold-Fonds vor.

In der Anhörung hätten die Kantone auf einen hundertjährigen Rechtsanspruch hingewiesen und unisono für den geltenden Schlüssel plädiert, sagte WAK-Präsident Eugen David (CVP/SG) am Dienstag vor den Medien im Bundeshaus. Die Kommission habe dafür volles Verständnis, denn niemand wolle an den "Existenzgrundlagen" der Kantone rütteln.

Nationalbank besorgt um Unabhängigkeit

Keine Freude an den Nationalratsbeschlüssen hat aber auch die Nationalbank. Ihr Präsident Jean-Pierre Roth wandte sich strikt dagegen, die Geld-, Währungs- und Reservepolitik seines Instituts in irgendeiner Weise mit der Sozialpolitik zu verkoppeln. Laut David teilt die WAK seine Sorge um die Unabhängigkeit der SNB.

Bei dieser Ausgangslage wurden in der Kommission zwei Nichteintretensanträge gestellt: der eine zum Verfassungsartikel für die Verwendung des Goldschatzes, der andere zum Gegenvorschlag betreffend die SNB-Gewinne, mit dem der Nationalrat die linke Volksinitiative "Nationalbankgewinne für die AHV" konfrontiert.

Alles im gleichen Topf?

Bevor sie entscheidet, erwartet die WAK zusätzliche Auskünfte von Finanzminister Hans-Rudolf Merz. Laut David stellt sich nämlich die Frage, ob nicht das Nationalbankgesetz genügt. Es hält fest, dass die SNB in Relation zu den nötigen Reserven die ausschüttbaren Gewinne festlegt und zusammen mit dem Bundesrat eine auf "Verstetigung" ausgerichtete Ausschüttungspolitik bestimmt.

Das Vermögen und die Erträge aus dem Goldverkauf könnten so den potenziell ausschüttbaren Gewinnen zugeschlagen werden, sagte David. Die Bildung eines Spezialfonds wäre dann nicht nötig. Die Nationalbank hätte zudem die Möglichkeit, die Ausschüttung zu reduzieren, wenn sie für die Geld- und Währungspolitik wieder mehr Reserven benötigen sollte.

Andere Mehrheitsverhältnisse

Über die Berücksichtigung der AHV wurde nach Auskunft Davids noch nicht eingehender diskutiert. Wer dafür sei, werde jedenfalls auf beide Vorlagen eintreten müssen. Den Durchbruch zugunsten der AHV-Lösung hatten im Nationalrat die erstarkten Fraktionen der SVP und der Linken geschafft. Im Ständerat stellen FDP und CVP die Mehrheit.