Mit dem Verzicht auf eine Änderung des geltenden Rechts stellt sich die WAK vor allem im Interesse der Kantone gegen den Beschluss des Nationalrates. Dieser möchte die Zinsen von jährlich etwa 500 Millionen auf dem Verkaufserlös der rund 1300 Tonnen Gold zu zwei Dritteln der AHV und zu einem Drittel den Kantonen zukommen lassen.
Die Kantone hätten einen hundertjährigen Rechtsanspruch, sagte WAK-Präsident Eugen David (CVP/SG) am Dienstag vor den Medien im Bundeshaus. Das gelte für das Gold so gut wie heute schon für die jährlichen Reingewinne der SNB. Sie müssten ihre Schulden abbauen und vor allem im Erziehungs- und Gesundheitsbereich wichtige Aufgaben erfüllen.
Nicht auf einen Schlag
Mit 10 zu 3 Stimmen trat die Kommission aber auch nicht auf die Vorlage der Landesregierung ein. Der Bundesrat sieht zwar die gleiche Verteilung an Bund und Kantone vor wie sie, möchte den Goldschatz aber analog dem Nationalrat in seiner Substanz erhalten und nur die Zinsen ausschütten. Dazu wäre eine neue Verfassungsgrundlage nötig.
Laut David ist sich die WAK der negativen volkswirtschaftlichen Folgen bewusst, welche die bei ihrer Lösung mögliche einmalige Ausschüttung von rund 14 Milliarden an die Kantone mit sich bringen könnte. Sie ist aber überzeugt, dass Bundesrat und Nationalbank dem Rechnung tragen und die Ausschüttung verantwortungsbewusst abwickeln werden.
David schwebt eine Übertragung des Vermögens über Schuldverschreibungen mit unterschiedlichen Laufzeiten vor. Die Überweisung in Tranchen in einem Zeitraum von bis zu 10 Jahren würde verhindern, dass die Kantone das Geld sofort konsumieren.
Kein Gegenvorschlag zur Volksinitiative
Auch bei der Verteilung der ausschüttbaren ordentlichen SNB-Reingewinne von derzeit rund 3 Milliarden will die WAK beim Status quo bleiben, nach dem der Bund ein Drittel und die Kantone zwei Drittel erhalten. Einstimmig lehnte sie die linke Volksinitiative ab, welche die Gewinne bis auf eine Milliarde für die Kantone ausschliesslich der AHV reservieren will.
Mit 8 zu 4 Stimmen verzichtete die WAK im Einklang mit dem Bundesrat und im Gegensatz zum Nationalrat auf einen Gegenvorschlag zum Volksbegehren. Die grosse Kammer schlägt vor, den Reingewinn der Nationalbank je zur Hälfte an die AHV und die Kantone auszuschütten.
Folgt der Ständerat in der kommenden Herbstsession seiner Kommission, geht das Geschäft zur Differenzbereinigung zurück in den Nationalrat. Bestätigt dieser das Eintreten auf die Gold-Vorlage, kann der Ständerat mit einem erneuten Nichteintreten die Sache für sich entscheiden. Das letzte Wort zur Volksinitiative hat auf jeden Fall der Souverän.