Die Kantone hätten in der Vernehmlassung für eine möglichst flexible Regelung plädiert, sagte WAK-Präsident Eugen David (CVP/SG) am Dienstag vor den Medien in Bern. Diese Regelung sei nunmehr gefunden und werde in der Herbstsession im Plenum behandelt.
Das Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) soll auf Antrag der Bahnunternehmen die Stationen bezeichnen, in denen Sonntagsarbeit erlaubt ist. Voraussetzung ist ein Umsatz im Personenverkehr von mindestens 20 Millionen Franken. Aber auch die Kantone können Anträge stellen, Bahnhofläden mit freiem Sortiment zuzulassen.
Diese Bedingungen sollen vom Bundesrat in einer Verordnung zum Arbeitsgesetz fixiert werden. Mit 10 zu 3 Stimmen wurden Anträge abgelehnt, die Sonntagsarbeit an einen Gesamtarbeitsvertrag zu binden oder einen 50-prozentigen Lohnzuschlag zu verlangen. Mit 5 zu 4 Stimmen wurde eine Motion verabschiedet, die den Bundesrat beauftragt, die Weihnachtsverkäufe zu regeln.
Der Nationalrat hatte sich auf Grund einer Initiative von Rolf Hegetschweiler (FDP/ZH) mit 106 zu 64 Stimmen für eine Regelung des Sonntagsverkaufs "in Zentren des öffentlichen Verkehrs" ausgesprochen. Gemäss einem Bundesgerichtsentscheid dürfen diese Läden am Sonntag zwar öffnen, jedoch kein Personal einstellen.