<p>Bern (sda) Die Vergütungen für Verwaltungsräte und Direktoren börsenkotierter Unternehmen sollen teilweise offen gelegt werden. Die Wirtschaftskommission (WAK) des Nationalrates hat der Revision des Obligationenrechts (OR) oppositionslos zugestimmt.
</p>

Nicht offen gelegt werden sollen die Vergütungen, die die einzelnen Direktionsmitglieder erhalten. Es soll lediglich die Gesamtsumme der Zahlungen an die Geschäftsleitung bekannt gegeben werden müssen. Doch soll die Vergütung für das höchstbezahlte Mitglied der Unternehmensführung publiziert werden.

Wie WAK-Präsident Fulvio Pelli (FDP/TI) am Dienstag im Bundeshaus mitteilte, folgte die WAK weitgehend den Vorschlägen des Bundesrates. Nach ihrem Beschloss sollen in den Geschäftsberichten zusätzlich auch die Vergütungen für Beiräte ausgewiesen werden.

Mit 14 zu 10 Stimmen lehnte es die WAK laut Pelli ab, die Einkommen aller Verwaltungsräte zu veröffentlichen oder diese der Genehmigung durch die Generalversammlungen zu unterstellen. Zur Verhinderung von Umgehungsmöglichkeiten seien auch Vergütungen an Personen auszuweisen, die der Unternehmensführung nahe stehen.