<p>Bern (sda) Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates trägt die vom Ständerat beschlossene Verschärfung des Asylrechts mit. Einzige grosse Ausnahme: Die Einschränkung oder Verweigerung der Nothilfe soll gestrichen werden.
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Wie Präsident Hermann Weyeneth (SVP/BE) am Freitag vor den Medien erklärte, folgte die bürgerliche Mehrheit nur mit geringen Abweichungen dem Ständerat. Sie habe dies vor dem Hintergrund der knapp abgelehnten SVP-Initiative «gegen Asylrechtsmissbrauch» getan.

Wieder verfassungskonform

Der vom Ständerat eingefügte und vom Bundesgericht als verfassungswidrig beurteilte Entzug der Nothilfe für rechtskräftig abgewiesene Asylsuchende, die heimreisen könnten, wurde mit 16 zu 8 Stimmen abgelehnt. Damit habe die SPK einen «Schandfleck» ausgemerzt, sagte Minderheitssprecherin Vreni Hubmann (SP/ZH).

Mit 15 zu 9 Stimmen lehnte die SPK die von ihr früher befürwortete humanitäre Aufnahme ab und schloss sich dem System der vorläufigen Aufnahme gemäss Ständerat an. Die Kantone können in Härtefällen Aufenthaltsbewilligungen erteilen, wobei sie den Einzelfall und nicht Kategorien von Flüchtlingen beurteilen sollen.

Ausweitung des Sozialhilfestopps

Mit 14 zu 10 Stimmen übernahm die SPK auch den Zwang zum Identitätsnachweis für Asylsuchende. Auf Gesuche wird künftig nicht mehr eingetreten, wenn keine Reise- oder Identitätspapiere vorgelegt werden. Liegen allerdings glaubhafte Hinweise auf Verfolgung vor, bleibt das Asylverfahren offen.

Der Sozialhilfestopp für Personen mit rechtskräftigem Nichteintretens- und Wegweisungsentscheid wird auf alle Personen mit negativem Asylentscheid ausgeweitet. Die pauschale Abgeltung der Aufwendungen der Kantone für alte Fälle wird auf 15 000 Franken erhöht, was laut Weyeneth eine Summe von 160 Millionen ergibt.

Entgegenkommen an die Linke

Der Linken entgegen kam die SPK, indem der Schutz vor Wegweisung nicht eine Existenzgefährdung voraussetzt, sondern eine konkrete Gefährdung (beispielsweise Folter oder Beschneidung) genügt. Auch sollen Asylsuchenden ohne Bleiberecht die Pflichtleistungen der Krankenversicherung nicht eingeschränkt werden dürfen.

Wie Hubmann berichtete, hat die SPK Bundesrat Christoph Blocher das Versprechen abgerungen, dass künftig auch die nichtstaatliche und frauenspezifische Verfolgung als Asylgrund anerkannt wird. Blocher werde dazu beim Inkrafttreten des neuen Gesetzes eine Erklärung abgeben.