Das Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den ehemals kommunistischen Staaten Osteuropas sei auch als rechtliche Grundlage für den «Eintrittspreis» in den Markt der zehn neuen EU- Mitgliedstaaten geeignet, sagte APK-Präsident Peter Briner (FDP/SH) am Freitag vor den Medien in Bern.
Die je 200 Millionen für die neuen EU-Länder während fünf Jahren dürften nicht zu Lasten der Entwicklungshilfe gehen, sagte Briner. Die Südhilfe sei für die APK unantastbar. Ein Transfer von den Ärmsten in Schwarzafrika zu den weniger Armen in Osteuropa wäre nicht akzeptabel.
Autonome Projekte
Es sei Sache des Bundesrates zu bestimmen, wie diese Milliarde kompensiert werden könne. Für die APK sei es unbefriedigend, dass noch kein ausgereiftes Konzept vorliege, sagte Briner. Umgelagert werden könnten Mittel in allen Departementen, zusätzlich eingesetzt die Erträge aus der Zinsbesteuerung (schätzungsweise 15 Millionen).
Für die Kompensation beigezogen dürften aber nicht Geldquellen, die noch gar nicht sprudelten. Briner nannte die hypothetischen 80 bis 100 Millionen dank dem Abkommen von Dublin, das die Ausgaben im Asylwesen senken dürfte. Der Ausgleich dürfe keine Auswirkungen auf den Finanzplan haben.
Ansonsten ist die AKP laut Briner mit dem Bundesrat einig, dass die Kohäsionsmilliarde für Projekte in den neuen EU-Staaten verwendet wird, für welche die Schweiz allein die Federführung behält. Beiträge an die «alten» EU-Staaten Spanien, Portugal und Griechenland kämen nicht in Frage.
Erst Gesetz, dann Kredite
Die APK stimmte dem Osthilfegesetz mit 7 Stimmen bei einer Enthaltung zu. Erst wenn dieser Erlass in Kraft sei, könne der Bundesrat beim Parlament Rahmen- und Zahlungskredite beantragen, sagte Briner. Ein Referendum gegen das Gesetz würde die Grundlage für solche Zahlungen in ganz Osteuropa in Frage stellen.
Das Osthilfegesetz, das eine auf zehn Jahre befristete Rechtsgrundlage für die Ostzusammenarbeit ablöst, soll in der Wintersession behandelt werden. Die SVP dürfte dabei beantragen, dass Kredite für die neuen EU-Mitgliedstaaten in einen referendumsfähigen Bundesbeschluss gefasst werden.