<p>Bern (sda) Unbestrittene Teile der Bahnreform sollen vom Parlament möglichst rasch behandelt werden. Nur in diesem Sinne unterstützt die ständerätliche Verkehrskommission (KVF) den Beschluss des Nationalrates, die Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen.
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Mit 119 zu 58 Stimmen hatte der Erstrat im Herbst die Bahnreform 2 zurückgewiesen. Der Bundesrat müsse die Aufteilung in ein Grundnetz des Bundes und ein Ergänzungsnetz der Kantone überprüfen, die Bahnlandschaft Schweiz konkretisieren und auch die Frage der Pensionskassen für die konzessionierten Transportunternehmen (KTU) regeln.

Privatbahnen warten auf Reform

Mit der Rückweisung will die Ständeratskommission dem Bundesrat empfehlen, die Vorlage zu unterteilen und die unbestrittenen Elemente den Räten möglichst rasch wieder zu unterbreiten. Dazu zählt laut Kommissionspräsident Rolf Escher (CVP/VS) vor allem die künftige Finanzierung der Infrastrukturvorhaben der KTU.

Die KTU warteten dringlich auf die neue Regelung, sagte Escher am Donnerstag vor den Medien im Bundeshaus. Wie die SBB sollten die so genannten Privatbahnen mit dem Bund für den Ausbau der Infrastruktur vierjährige Rahmenkredite abschliessen. Auch die bahnpolizeilichen Massnahmen zur Verbesserung der Sicherheit seien unbestritten.

Die problematischen Elemente sollte der Bundesrat dem Parlament nach Ansicht der KVF später in separaten Teilvorlagen unterbreiten, sagte Escher. Dies gelte insbesondere für die Pensionskassen-Regelung. Diese werde viel Zeit in Anspruch nehmen, weil auch Kantone und Private als Eigner beigezogen werden müssten.

Der Rückweisungsantrag sei der Kommission nicht leicht gefallen, sagte Escher. Würde sich der Ständerat aber in der Wintersession einer Rückweisung widersetzen, gäbe es aber eine weitere zusätzliche Verzögerung. Denn dann wäre anzunehmen, dass der Nationalrat die Vorlage im Frühjahr gleichwohl zurückweisen würde.