<p>Bern (sda) Die Sozialkommission (SGK) des Nationalrats bleibt bei der 5. IV-Revision auf dem Sparkurs des Bundesrats. Zwar will sie für medizinische Leistungen etwas mehr ausgeben. Aber Menschen, die vor dem Eintritt in die IV Teilzeit arbeiteten, werden nicht besser gestellt.
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Die Kommission habe an ihrer dreitägigen Sitzung über 100 Anträge erledigt, sagte der neue SGK-Präsident Pierre Triponez (FDP/BE) am Freitag vor den Bundeshausmedien. An einer Open-End-Sitzung am 15. Februar wolle sie den materiellen Teil der IV-Revision abschliessen und für die Frühlingssession bereit machen.

Schon heute zeichnet sich eine Monsterdebatte in der grossen Kammer ab. Laut Triponez sind 30 bis 40 Minderheitsanträge bereits sicher. Noch nicht befasst hat sich die Kommission mit der Zusatzfinanzierung der IV durch eine Erhöhung der Lohnbeiträge. Es sei unklar, ob die Finanzierung für die Frühlingssession bereit sei, sagte Triponez.

Anreize für Arbeitgeber

In der Detailberatung folgte die Kommission weitgehend den Vorschlägen des Bundesrats, wie Triponez sagte. Allerdings sei engagiert diskutiert worden, ergänzte Meinrado Robbiani (CVP/TI). Besonders darüber, wie Firmen dazu bewegt werden könnten, bei der Integration von IV-Rentnern mitzumachen.

Dabei habe sich gezeigt, dass Zwangsmassnahmen keine Chance hätten. So seien Anträge verworfen worden, die von den Arbeitgebern verlangten, eine gewisse Zahl an Arbeitsplätzen für Integrationsmassnahmen bereit zu stellen.

Die Komission setze auf Anreize, sagte Triponez. So habe sie einen Passus ins Gesetz aufgenommen, der Arbeitgebern eine Vergütung verspricht, falls ein von ihnen integrierter Arbeitnehmer innerhalb von zwei Jahren wieder in die IV zurückfällt. Die finanzielle Mehrbelastung durch diese Massnahme sei nicht sehr gross.

Mehrausgaben von 30 Millionen verabschiedete die Kommission bei den medizinischen Leistungen. Der Bundesrat will Beiträge aus der IV streichen, die nicht auf die Behandlung des Leidens an sich, sondern unmittelbar auf eine bessere Eingliederung gerichtet sind. Die Kommission will diese Leistungen für junge IV-Renter bis 20 Jahren beibehalten.

Sparen bei Teilzeit Arbeitenden

30 Mio. Franken sparen will die Kommission hingegen bei der Bemessung des Invaliditätsgrads bei Teilzeiterwerbstätigen. Mit 14 zu 10 Stimmen kippte sie eine Parlamentarische Initiative, die der Nationalrat eigentlich bereits gutgeheissen, deren Umsetzung er aber in die IV-Revision verschoben hatte.

Der Vorstoss verlangt, dass der Invaliditätsgrad von Versicherten, die vor ihrem Eintritt der Invalidität nur Teilzeit arbeiteten, bezogen auf ihre Vollzeittätigkeit ermittelt wird. Damit würden sie mehr Geld erhalten als nach bisheriger Bemessung. Dies lasse sich aber nicht den Sparbemühungen vereinbaren, sagte Triponez.

Etwas gekürzt werden soll auch bei den Taggeldern. Man habe nämlich festgestellt, dass die IV zum Teil zusätzlich Unterkunft und Verpflegung für die Empfänger bezahle, sagte Triponez. In diesen Fällen sollen Abzüge von den Taggeldern möglich sein.

Abgelehnt hat die Kommission einen Vorschlag, der eine spezielle Autoprüfung für IV-Rentner verlangte. Die Absicht sei zwar ernst zu nehmen, sagte Triponez. Aber sie könnte auch für andere Bevölkerungsgruppen gelten und müsste nach Ansicht der Kommission im Strassenverkehrsgesetz geregelt werden.