<p>Sollte die Nationalbank wieder Goldmilliarden ausschütten, muss sich das Parlament zuvor dazu äussern können. Das fordert die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Nationalrates als Oberaufsichtsbehörde mit einer Motion.
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Die Mehrheit der GPK rechnet damit, dass in den nächsten Jahren eine weitere Tranche an überschüssigen Goldreserven von möglicherweise 5 bis 10 Milliarden Franken flüssig werden könnte. In diesem Falle wäre das Parlament einzuschalten. Zu diesem Zweck müsse das Nationalbankgesetz jetzt geändert werden.

Politischer Schaden

Auf Grund einer Aufsichtseingabe der SPS untersuchte die GPK den Bundesratsentscheid vom 2. Februar 2005, die 21,1 Milliarden aus dem Verkauf von nicht mehr benötigten Goldreserven der Nationalbank nach dem verfassungsmässigen Schlüssel - ein Drittel Bund, zwei Drittel Kantone - zu verteilen.

Nachdem alle Vorschläge zur Verwendung der überschüssigen Goldreserven vor dem Volk oder im Parlament gescheitert waren, sah der Bundesrat keine rechtliche Möglichkeit mehr, das Goldvermögen noch länger bei der Nationalbank zu blockieren. Das war nach Meinung der GPK-Mehrheit rechtlich fragwürdig.

Die GPK-Mehrheit ist der Ansicht, dass die Auszahlung von 14 Milliarden an die Kantone und von 7 Milliarden an den Bund einer besonderen Rechtsgrundlage bedurft hätte. Das vom Bundesrat gewählte Vorgehen habe politischen Schaden angerichtet, da sich dazu weder das Parlament noch das Volk habe äussern können.

Plötzliche Eile

Den Entscheid des Bundesrates, die Erlöse aus den überschüssigen Goldreserven nach dem klassischen Verteilschlüssel auszuschütten, hält die GPK dagegen für rechtlich vertretbar. Doch hätte der Bundesrat seine Beweggründe dem Parlament und dem Volk früher, deutlicher und ausführlicher kommunizieren müssen.

Nicht nachvollziehbar ist für die GPK-Mehrheit die plötzliche Eile, in welcher der Bundesrat den Goldschatz innerhalb von drei Monaten verteilt habe. Die GPK-Minderheit verweist dagegen auf die Stellungnahme der Kantone, die als Mehrheitsaktionäre der Nationalbank eine rasche Auszahlung gefordert hatten.

Informationspannen

Besonders kritisiert die GPK, dass der Bundesrat Parlament und Öffentlichkeit missverständlich und nicht immer konsistent informiert habe. Sie fordert den Bundesrat auf, in seinen Erläuterungen künftig klar zu unterscheiden zwischen seiner politischen und seiner rechtlichen Beurteilung einer Situation.

Die Information des Bundesrates zu seinem plötzlichen Richtungswechsel am 2. Februar 2005 vermag die GPK nicht zu befriedigen. Sie erwartet bis Ende August eine Stellungnahme zu ihrem Bericht. Darin soll über die Meinungsbildung im Bundesrat zur Goldverteilung informiert werden.

Die SPS hatte fünf Tage nach dem Bundesratsentscheid eine Aufsichtseingabe an die GPK eingereicht. Sie stützte sich dabei auf ein Gutachten des St. Galler Rechtsprofessors Philippe Mastronardi. Die GPK zog für ihre Abklärungen den Luzerner Rechtsprofessor Paul Richli bei.

Goldüberschuss nur Annahme

Wie der in die Minderheit versetzte Präsident Kurt Wasserfallen (FDP/BE) am Montag vor den Medien erklärte, hat die GPK-Mehrheit die erhofften 5 bis 10 Milliarden Franken an künftigen Goldüberschüssen nicht begründen müssen. Mehrheitssprecher Fabio Pedrina (SP/TI) sagte, diese Summe sei lediglich eine Annahme.

Es gehe darum, das Parlament für Eventualitäten aufzurüsten, sagte Pedrina. Wie Nationalbanksprecher Werner Abegg gegenüber der SDA sagte, trifft die Annahme der GPK-Mehrheit über künftig überschüssige Goldreserven nicht zu. Die Nationalbank habe überhaupt keine Absicht, in nächster Zeit Gold zu verkaufen.