<p>Bern (sda) Die Wissenschaftskommission (WBK) des Nationalrates ist enttäuscht und verärgert über die «Schwachstromverordnung» des Bundesrates gegen gefährliche Hunde. Sie unterstützt daher eine parlamentarische Initiative von Pierre Kohler (CVP/JU).
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Die WBK stimmte der Initiative mit 13 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen zu, wie Präsidentin Kathy Riklin (CVP/ZH) am Freitag den Medien in Bern mitteilte. Damit die Kommission eine Vorlage ausarbeiten kann, braucht sie noch die Zustimmung der ständerätlichen Schwesterkommission. Diese entscheidet im Juni.

Für eine Bundesregelung

Die Initiative war eingereicht worden, nachdem am 1. Dezember 2005 drei Pitpulls in Oberglatt ZH einen sechsjährigen Buben zu Tode gebissen hatten. Kohler verlangt ein Verbot der Haltung von Pitbulls und anderen Kampfhundearten in der Schweiz. Der Bundesrat soll eine Liste der verbotenen Hunderassen erstellen.

Die WBK sei mit dem Bundesrat nicht zufrieden, sagte Riklin. Bei den Massnahmen gegen gefährliche Hunde müsse der Bund die Federführung übernehmen, sagte Riklin. Heute müsse jeder Kanton seine eigenen Wege gehen. Die Angst in der Bevölkerung sei gross. Ein Fall wie in Oberglatt dürfe nicht mehr vorkommen.

Die vorläufige Unterstützung der Initiative signalisiere Handlungsbedarf, sagte Riklin. Sie glaube zwar persönlich nicht, dass die Kommission ein Rassenverbot befürworte, aber eine Bewilligungspflicht für das Halten gefährlicher Hunde fände eine Mehrheit. Auch sollten Zucht, Import und Handel geregelt werden.

Das Bundesratsprogramm

Das Bundesrat Joseph Deiss unterstellte Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) hatte im Januar vorgeschlagen, Haltung und Zucht von Pitbulls zu verbieten und für 13 Hunderassen eine Bewilligungspflicht einzuführen. Nationalrat und Ständerat setzten den Bundesrat mit Motionen unter Druck.

Vor 14 Tagen verzichtete der Bundesrat aber auf eine landesweite Regelung und beliess die Kompetenz für Massnahmen bei den Kantonen. Konkret beschloss er lediglich eine Meldepflicht für Hundebisse. Rassenverbote und Halterbewilligungen lehnte er ab. Dafür wird eine neue Halterhaftpflicht geprüft.

In der Tierschutzverordnung will der Bundesrat das Ziel eines nicht auf Aggression gezüchteten Hundes festschreiben. Punkto Erziehung wird eine ausreichende Sozialisierung gegenüber Mensch und Tier vorgeschrieben. Halter müssen das Nötige vorkehren, damit ihr Hund niemanden gefährdet.