<p>Bern (sda) Die Sozialkommission (SGK) des Nationalrates kommt mit ihren grossen Dossiers nur langsam voran. Für die Spitalfinanzierung prüft sie neue Lösungen. Auch die 11. AHV-Revision und die IV-Zusatzfinanzierung sind noch lange nicht spruchreif.
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Das Staenderatsmodell zur Spitalfinanzierung überzeuge seine Kommission noch nicht, sagte Präsident Pierre Triponez (FDP/BE) am Freitag nach Anhörungen der Kantone und Krankenkassen vor den Medien. Die SGK prüft nun die Einrichtung einer eidgenössischen Kommission, die als Regulator neutraler auftreten könnte als die direkt interessierten Kantone.

Auf die Neuregelung der Spitalfinanzierung, bei der es laut Triponez wesentlich um die Weichenstellung zwischen mehr Wettbewerb und mehr Staat geht, war die SGK schon früher eingetreten. Das Gleiche tat sie jetzt auch bei der vom Ständerat beschlossenen Verfeinerung des Risikoausgleichs unter den Krankenkassen.

Umstrittene Vorruhestandsleistung

Mit jeweils 16 zu 9 Stimmen trat die Kommission sodann gegen linken Widerstand auf die beiden Vorlagen ein, mit denen der Bundesrat einen neuen Anlauf zur 11. AHV-Revision nimmt. Bei der ersten Vorlage geht vorab um das Frauenrentenalter 65 und eine verlangsamte Rentenanpassung, bei der zweiten um eine Vorruhestandsleistung.

Vor allem die Vorruhestandsleistung ab 62 Jahre - eine Art Überbrückungsrente für jene, die sich die vorzeitige Pensionierung wegen der Rentenkürzung nicht leisten können - wird in der SGK noch viel zu reden geben. In der vorgesehenen Form befriedige sie niemanden, sagte Thérèse Meyer (CVP/FR).

Neues Geld für die IV?

Im März hatte der Nationalrat unter dem Motto "Eingliederung kommt vor Rente" den materiellen Teil der 5. IV-Revision verabschiedet. Noch in der SGK hängig ist die Zusatzfinanzierung des defizitären und hoch verschuldeten Sozialwerks durch höhere Beiträge und einen Zuschlag auf der Mehrwertsteuer.

Die Diskussion darüber hatte die Kommission vertagt, um einerseits den Beschluss des Zweitrats zur materiellen Revision und andererseits den Ausgang der Volksabstimmung vom 24. September über die KOSA-Initiative "Nationalbankgewinne für die AHV" abzuwarten. Um das Terrain vorzubereiten, setzte sie nun eine Subkommission ein.