<p>Bern (sda) Die neue Pflegefinanzierung ist bereit für die Herbstsession des Ständerates in Flims. Mit 9 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen hat die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) die Vorlage gutgeheissen.
</p>

Nach dem ursprünglichen Vorschlag des Bundesrates sollten die Krankenkassen künftig die Behandlungspflege ganz bezahlen, an die oft altersbedingte Grundpflege in Heimen und mit Spitex aber nur einen Beitrag leisten. Im Einverständnis mit der Landesregierung beschritt die SGK nun einen andern Weg.

Nach Pflegebedarf abgestuft

Nach Auskunft von SGK-Präsidentin Erika Forster (FDP/SG) wird der Bundesrat die Pflegeleistungen bezeichnen und nach dem Pflegebedarf abgestufte frankenmässige Beiträge der obligatorischen Krankenpflegeversicherung festlegen. An der heutigen Belastung der Kassen von jährlich 1,4 Milliarden soll sich dabei nichts ändern.

Das neue Regime wird für die ganze Schweiz gelten. Die Kantone erhalten drei Jahre, um sich ihm anzupassen. Wie der Rest der Pflegekosten gedeckt werden soll, bleibt ihnen überlassen. Eine Kommissionsminderheit schlägt vor, den Beitrag der Versicherten im Gesetz auf höchstens 20 Prozent zu begrenzen.

Weitere Minderheitsanträge

Eine andere Minderheit will, dass bei der Festlegung der Frankenbeiträge die Lohnkostenunterschiede in den Kantonen berücksichtigt werden. Ein weiterer Minderheitsantrag übernimmt den früheren Vorschlag des Bundesrates, die Spitexkosten in den ersten 30 bzw. 60 Tagen ganz den Kassen aufzubürden, was 300 Millionen kosten würde.

Zugestimmt hat die SGK den Massnahmen, mit denen der Bundesrat die längerfristig steigende Belastung der Haushalte mildern will. Zum einen sollen zu Hause lebende Altersrentner bereits bei einer Hilflosigkeit leichten Grades eine Hilflosenentschädigung erhalten. Zum andern wird bei den Ergänzungsleistungen für Pflegebedürftige im Heim die Vermögensgrenze aufgehoben.

Netzwerke fördern

Eine längere Diskussion führte die SGK über Managed-Care. Laut Forster konnte sie den Hearings entnehmen, dass auch die Ärzte für die Förderung von kostengünstigen Netzwerken einstehen. Die Kommission will am Mittwoch Grundsatzentscheide fällen. Ob diese Teilvorlage im Herbst vors Plenum kommen kann, ist noch offen.

Zwingend im Herbst muss der Ständerat wegen der gesetzlichen Fristen die SVP-Volksinitiative für tiefere Krankenkassenprämien behandeln. Der von einer Subkommisison als Gegenvorschlag ausgearbeitete Verfassungsartikel, der im Wesentlichen die heutige Ordnung festschreibt, kam in der SGK gut an. Er ist aber noch nicht verabschiedet.