Die Volksinitative "für tiefere Krankenkassenprämien in der Grundversicherung" war in der SGK wie schon im Ständerat chancenlos. Mit 16 zu 8 Stimmen beantragt die Kommission Ablehnung des Begehrens, mit dem die SVP vor allem einen strafferen Leistungskatalog und mehr Wettbewerb verlangt.
In der Schwebe ist aber die Frage eines Gegenvorschlags. In Flims hatte der Ständerat im Eilverfahren einem Verfassugsartikel zugestimmt, der im Wesentlichen das heutige Regime festschreibt, aber den Wettbewerb und die Eigenverantwortung etwas stärker betont. Diesen Gegenentwurf nahm die SGK "zur Prüfung" entgegen.
Laut Kommissionspräsident Pierre Triponez erhielt eine Subkommission den Auftrag, den Text zu bearbeiten. Damit dies möglich ist, beantragt die Kommission eine Verlängerung der Behandlungsfrist für die Initiative um ein Jahr. Eine Volksabstimmung im Wahljahr ist damit vom Tisch.
Auf der Linie des Ständerates
Schwer tut sich die SGK mit der neuen Spitalfinanzierung. Der Ständerat hatte beschlossen, dass die Pflichtleistungen und Investitionen öffentlicher wie privater Listenspitäler grundsätzlich zu 60 Prozent von den Kantonen und zu 40 Prozent von den Kassen bezahlt werden. Bei tiefem Prämienniveau kann der Kantonsanteil aber bis auf 45 Prozent reduziert werden.
So weit die Beratungen gediehen, folgte die SGK - wenn auch zum Teil äusserst knapp - dem Erstrat. Mit einer Stimme Unterschied lehnte sie es ab, die vom Erstrat neu eingeführten Vertragsspitäler zu streichen. Danach können die Kassen auch mit nicht auf der Spitalliste stehenden Spitälern Verträge für die Grundversicherung abschliessen.
Verworfen wurden laut Triponez auch alle Vorschläge, die dem Bund über allgemeine Grundsätze hinaus mehr Kompetenzen bei der Spitalplanung zuschanzen wollten. Praktisch unbestritten ist der Übergang von der Finanzierung des Spitalbetriebs zur leistungsbezogenen Abgeltung durch Fallpauschalen.
Wenn möglich im Dezember
Die SGK möchte die Vorlage wenn immer möglich in der Wintersession dem Plenum vorlegen. Die nächste Sitzung soll deshalb open end stattfinden. Kaum reif für Dezember wird die vom Ständerat beschlossene Verfeinerung des Risikoausgleichs unter den Kassen. Auf diesen Revisionsteil ist die SGK noch gar nicht eingetreten.
Mit 13 zu 1 Stimmen hiess die SGK die Einfrierung der Pflegetarife um weitere zwei Jahre bis Ende 2008 gut. Die Verlängerung des dringlichen Bundesbeschlusses ist nötig, weil sich die Neuordnung der Pflegefinanzierung im Parlament hinzieht. Gutgeheissen wurde zudem ein Antrag, die Pflegetarife der Teuerung anzupassen.