Der Ständerat hatte eine vom Nationalrat gutgeheissene Motion von Remo Gysin (SP/BS) präzisiert, wie so genannte Whistleblower, die Korruptionstatbestände und andere Unregelmässigkeiten «verpfeifen», vor Entlassung und Diskriminierung geschützt werden können. Bundesrat Christoph Blocher war damit einverstanden.
Die Ständeratsmotion verlangt vom Bundesrat zu konkretisieren, wann eine Kündigung gegen eine Person, die Missstände offenlegt, rechtsmissbräuchlich ist. Der an die arbeitsrechtliche Treuepflicht gebundene Whistleblower soll zuerst den Arbeitgeber informieren und nur als «ultima ratio» an die Öffentlichkeit gehen.
Stimmt der Nationalrat der Motion zu, habe der Bundesrat den Kündigungsschutz im Obligationenrecht festzulegen, sagte RK- Präsident Daniel Vischer (Grüne/ZH) am Freitag vor den Medien. Zu prüfen sei, ob die Sanktion bei missbräuchlichen Kündigungen - Entschädigung von bis zu sechs Monatslöhnen - scharf genug sei.