<p>Bern (sda) Eine befristete Erhöhung der Mehrwertsteuer soll die Invalidenversicherung (IV) ins Lot bringen. Dies beantragt die Sozialkommission (SGK) des Nationalrates. Vorausgesetzt wird, dass das Volk den «Sparteil» der 5. IV-Revision gutheisst.
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Das klare Mehr für eine Zusatzfinanzierung der IV sei «eine freudige Überraschung», sagte SGK-Präsident Pierre Triponez (FDP/BE) am Freitag vor den Medien. Nicht mit im Boot ist die SVP: Sie wird in der Märzsession Nichteintreten beantragen, weil sie ganz auf strukturelle Reformen und Einsparungen setzt.

Um die schwer defizitäre und hoch verschuldete IV zu sanieren, hatte der Bundesrat einen linearen MWST-Zuschlag von 0,7 Prozentpunkten und eine Erhöhung der Lohnbeiträge von 1,4 auf 1,5 Prozent vorgeschlagen. Nach Prüfung zahlreicher Modelle entschied sich die Nationalratskommission nun für eine Lösung ohne Lohnbeiträge.

14 Milliarden

Die SGK beantragt, den MWST-Normalsatz von 7,6 auf 8,3 Prozent, den reduzierten Satz von 2,4 auf 2,6 Prozent und den Sondersatz der Hotellerie von 3,6 auf 3,9 Prozent zu erhöhen. Mit der proportionalen statt der linearen Erhöhung der Sätze könnten die Familien entlastet werden, sagte Thérèse Meyer (CVP/FR).

Die MWST-Erhöhung soll auf sieben Jahre befristet werden. Die Kommission erwartet von 1,4 auf 2,4 Milliarden jährlich ansteigende Mehreinnahmen, das heisst insgesamt rund 14 Milliarden. Weil das Plazet von Volk und Ständen nötig ist und die Wirtschaft Zeit zur Umstellung braucht, ist ein Inkrafttreten nicht vor 2010 möglich.

Nicht ohne die Einsparungen

In Kraft treten soll die Zusatzfinanzierung überdies nur dann, wenn das Volk die mit dem Referendum bekämpfte 5. IV-Revision annimmt. Unter dem Motto «Arbeit geht vor» erschwert diese Vorlage den Zugang zur Rente. Zudem bringt sie verschiedene Sparmassnahmen wie die Aufhebung der laufenden Zusatzrenten für Ehegatten und des Karrierezuschlags.

Mit 17 zu 5 Stimmen beantragt die Kommission, dass der Bund ab 2008 die Zinsen der mittlerweile auf 12 Milliarden aufgelaufenen IV- Schulden übernimmt. Dies bedeutet für den Bund eine jährliche Zusatzbelastung von 130 bis 160 Millionen. Auch der Bund trage eine Mitverantwortung für die prekäre Lage der IV, sagte Triponez.

Minderheitsanträge

Für die Debatte im Plenum sind neben dem Nichteintretensantrag der SVP auch Minderheitsanträge von links angemeldet. Der eine verlangt den Verzicht auf die Befristung der MWST-Erhöhung und auf die Verknüpfung mit der 5. IV-Revision, ein anderer höhere Lohnbeiträge, ein dritter die schrittweise Tilgung der IV-Schuld durch ausserordentliche Bundesbeiträge.