<p>Bern (sda) Die Rechtskommission (RK) des Ständerates hält sich bei der Vereinheitlichung der Zivilprozessordnung 06.062 weitgehend an die Linie des Bundesrates. Sie will aber einen vorgängigen Schlichtungsversuch auch bei Scheidungen vorschreiben.
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Seine Kommission komme zügig voran, sagte Präsident Franz Wicki (CVP/LU) am Freitag vor den Medien in Bern. Ziel der Vorlage ist es, die 26 kantonalen Zivilprozessordnungen durch eine Bundeslösung zu ersetzen, wobei die Gerichtsorganisation Sache des kantonalen Rechts bliebe.

Mit 8 zu 2 Stimmen beantragt die RK im Gegensatz zum Bundesrat, dass vor dem Gang ans Gericht auch bei Scheidungsverfahren und bei der Auflösung der eingetragenen Partnerschaft grundsätzlich ein Schlichtungsversuch unternommen werden muss. Nur beim Auseinandergehen auf gemeinsames Begehren soll dies nicht gelten.

Mit 5 zu 2 Stimmen lehnte die Kommission sodann gesetzliche Bestimmungen zur Mediation ab, die auf gemeinsamen Antrag der Parteien an die Stelle des Schlichtungsverfahrens treten könnte. In kindesrechtlichen Angelegenheiten will sie die Mediation allerdings nochmals prüfen.

Nach Ansicht der RK-Mehrheit sollte der Gesetzgeber nicht unnötig regeln, was auch ohne Gesetzesgrundlage möglich ist. Der Richter könne schon heute selber einen Vergleich herbeiführen oder als Dritten einen Mediator beiziehen, sagte Wicki.

Laut Wicki möchte die Kommission die Vereinheitlichung des Zivilprozessrechts in der Sommersession in den Rat bringen.