<p>Bern (sda) Die Wirtschaftskommission (WAK) des Ständerates will die vom Nationalrat beschlossene Änderung des Börsengesetzes (06.017) näher prüfen. Sie braucht zur Senkung des Schwellenwerts für die Offenlegung von Beteiligungen mehr Informationen.
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Die grosse Kammer hatte im März neben dem neuen Gesetz zur Finanzaufmarktaufsicht (FINMA) auch eine dringliche Anpassung des Börsengesetzes gutgeheissen. Danach sollen Anteilseigner ihre Beteiligungen künftig bereits ab 3 statt ab 5 Prozent offenlegen müssen, wobei Aktien und Optionen zusammengezählt werden.

Entscheid Ende April

Die WAK verstehe den Wunsch des Nationalrates nach einem raschen Inkrafttreten dieser Gesetzesänderung, sagte Präsident Hannes Germann (SVP/SH) an einer telefonisch von Schaffhausen nach Bern übertragenen Medienkonferenz. Für den Finanzplatz und für den Industriestandort seien transparente und faire Bedingungen wichtig.

Laut Germann fehlen der Ständeratskommission aber noch ausreichende Informationen. Die WAK erwartet deshalb von der Verwaltung bis zur nächsten Sitzung vom 30. April einen Bericht, in dem die vorgeschlagenen Regelungen bezüglich Effektivität und Umsetzbarkeit analysiert werden.

Unter einem Dach

Weit fortgeschritten sind nach Auskunft Germanns die Beratungen über das Finanzmarktaufsichtsgesetz. Die WAK ist damit einverstanden, die Eidgenössische Bankenkommission, das Bundesamt für Privatversicherungen und die Geldwäschereikontrollstelle in einer einzigen Aufsichtsbehörde (FINMA) zu vereinigen.

Im Detail folgte die Kommission weitgehend dem Erstrat. Im Gegensatz zu diesem will sie aber im Gesetz nicht explizit vorschreiben, dass im Verwaltungsrat beide Geschlechter angemessen vertreten sein müssen. Dies gelte als allgemeine Zielvorgabe ohnehin, sagte Germann.

Mit dem Erstrat entschied die WAK, die Mitarbeiter der FINMA seien öffentlich-rechtlich anzustellen. Unter Vorbehalt der Genehmigung durch den Bundesrat soll der Verwaltungsrat aber Vorschriften über Gehalt, Arbeitszeit, Treuepflicht und Kündigung erlassen können - dies vorab mit Blick auf die Anstellung von Spezialisten.