<p>Bern (sda) Der Bundesrat soll mit der EU und den USA aktiv eine Lösung für die Weitergabe der Transaktionsdaten der SWIFT suchen, welche die schweizerischen Datenschutzgrundsätze wahrt. Dies fordert die GPK des Nationalrates in einem Bericht.
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Der Zugriff des amerikanischen Geheimdienstes CIA auf Daten der internationalen Banken-Schaltstelle SWIFT habe die Souveränität der Schweiz nicht verletzt, hatte der Bundesrat im August 2006 erklärt. Der CIA-Zugriff sei in den USA gestützt auf US-Recht erfolgt. Das Bankgeheimnis sei auf das Staatsgebiet der Schweiz beschränkt.

Man könne nicht verhindern, dass ausländische Behörden auf Daten im Ausland zugreifen, die in der Schweiz unter das Bankgeheimnis fallen würden, hatte der Bundesrat befunden. Das zeigt aus Sicht der Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Nationalrates, "wie beschränkt letztlich das schweizerische Bankgeheimnis ist".

Weitergabe erfolgt weiterhi

In ihrem am Dienstag verabschiedeten Bericht hält die GPK fest, es resultiere die unbefriedigende Situation, dass die Verletzungen des Datenschutzgesetzes nicht eingeklagt würden. Somit würden sie nicht gerichtlich überprüft. Die Weitergabe der Transaktionsdaten erfolge weiterhin. Damit dauerten diese Rechtsverletzungen an.

Die GPK des Nationalrats ist - wie ebenfalls die europäischen Datenschutzbehörden - der Ansicht, dass das Problem letztlich nur unter Einbezug der zwischenstaatlichen Ebene gelöst werden könne. Der in dieser Sache bisher zu passive Bundesrat müsse handeln.

Der Bundesrat solle EDA und EFD beauftragen, den Kontakt zu den europäischen und amerikanischen Behörden zu suchen. Nur auf diesem Weg könne eine auch mit der schweizerischen Rechtsordnung konforme Lösung gefunden werden.

Befremden über Nicht-Information

"Mit Befremden" nahm die GPK im Übrigen zur Kenntnis, dass weder Finanzminister Hans-Rudolf Merz noch der Gesamtbundesrat vor Ende Juni 2006 Kenntnis von der Datenweitergabe durch die SWIFT hatten. Dabei habe der Nationalbankpräsident bereits 2002 den damaligen EFD-Chef Kaspar Villiger und die Bankenkommission informiert.

Eine solche Information hätte dem Gesamtbundesrat unmittelbar nach Erhalt unterbreitet werden müssen, hält die GPK fest. Sie hätte "auch bei einem Wechsel des Departementsvorstehers nicht verloren gehen" dürfen.

Nach Anschlägen vom September 2001

Die "New York Times" hatte Ende Juni 2006 aufgedeckt, dass die CIA nach dem 11. September 2001 dank einer Zwangsanordnung der USA Zugang zu Daten über den internationalen Zahlungsverkehr erhielt. Betroffen war das System SWIFT (Society For Worldwide Interbank Financial Telecommunication".

SWIFT mit Sitz in Belgien ist weltweit die grösste Datenbank für Finanztransaktionen. Das Unternehmen hat Filialen überall auf der Welt. Eine davon befindet sich in Zürich.

Über SWIFT werden Transaktionen in Fremdwährungen innerhalb der Schweiz abgewickelt. Der innerschweizerische Zahlungsverkehr in Schweizer Franken läuft nicht nicht über das SWIFT-System.