<p>Bern (sda) Der Bundesrat soll bei der Verlagerung des Güterschwerverkehrs nicht zu sehr auf die Karte Alpentransitbörse setzen (07.047). Die Verkehrskommission (KVF) des Ständerates will ihm vorerst nur eine Verhandlungsermächtigung erteilen.
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Gemäss dem Ende 2010 auslaufenden alten Verlagerungsgesetz dürften bereits 2009 statt der heute knapp 1,2 Millionen nur noch 650 000 Lastwagen die Alpen durchqueren. Das neue Gesetz sieht vor, dass dieses Ziel erst zwei Jahre nach der Inbetriebnahme des Gotthard-Basistunnels erreicht werden muss, das heisst 2019.

Ein Annäherungsprozess

Laut ihrem Präsidenten Thomas Pfisterer (FDP/AG) will die KVF den Bundesrat mit dem Güterverkehrsverlagerungsgesetz auf diesen "Annäherungsprozess" verpflichten. Die Landesregierung soll die Wirksamkeit des Gesetzes regelmässig überprüfen und den Räten alle zwei Jahre einen Bericht mit Zwischenzielen und Massnahmen vorlegen.

Die Priorität setzt die Kommission ausdrücklich bei der Förderung des unbegleiteten kombinierten Verkehrs über grosse Distanzen. Mit dem Produktivitätsfortschritt müsse dabei die Abgeltung pro Sendung von Jahr zu Jahr abnehmen. Die Rollende Landstrasse (RoLa) soll nur ergänzend gefördert werden dürfen.

Alptransitbörse wirft Fragen auf

Skeptisch ist die KVG gegenüber der vom Bundesrat angestrebten Alpentransitbörse, mit der die Durchfahrtsrechte versteigert würden. Mit 8 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen lehnte sie es ab, dafür die Gesetzesgrundlage zu schaffen. Stattdessen soll der Bundesrat erst zu Verhandlungen mit dem Ausland ermächigt werden.

Als Eckpunkte schrieb die KVF unter anderem ins Gesetz, dass Lockerungen des Sonntags- und Nachtfahrverbots und eine Erhöhung der Gewichtslimiten ausgeschlossen seien. Für den regionalen Güterschwerverkehr seien Ausnahmen vorzusehen. Völkerrechtliche Verträge und Ausführungserlasse müssten dem Referendum unterstehen.

Zur Alpentransitbörse gebe es viele offene Fragen, sagte Pfisterer mit dem Hinweis beispielsweise auf das Problem des Zwischenhandels. Im Übrigen zeigten die bisherigen Fortschritte, dass es auch ohne Börse gehe. Dem widersprach Pierre-Alain Gentil (SP/JU), der sich als Sprecher der linken KVF-Minderheit "mehr Dynamik" wünschte.

Geld auch für Binnenverkehr

Das Güterverkehrsverlagerungsgesetz wurde mit 8 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung gutgeheissen. Im Einklang mit dem Bundesrat beantragt die KVF einen Zahlungsrahmen von 1,6 Milliarden Franken, um mit Betriebsabgeltungen für den kombinierten Verkehr in den Jahren 2011 bis 2018 den alpenquerenden Schienengüterverkehr zu fördern.

Ausserdem sieht die Kommission für die Jahre 2011 bis 2015 wiederum 100 Millionen für Betriebsabgeltungen an den kombinierten Binnen-Güterverkehr vor. Weitere 30 Millionen sollen für die Förderung des Güterverkehrs auf Schmalspurlinien gesprochen werden. Die kleine Kammer wird sich in der Herbstsession mit dem Geschäft befassen.