<p>Bern (sda) Die erste Fremdsprache im Schulunterricht muss nicht zwingend eine Landessprache sein. Mit 7 zu 1 Stimmen widersetzt sich die Bildungskommission (WBK) des Ständerates dem Nationalrat. Dass es ein Sprachengesetz braucht, war unbestritten. (04.429)
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Die Kommission wolle ein Referendum und einen Sprachenstreit vermeiden, sagte WBK-Präsidentin Anita Fetz (SP/BS) am Freitag vor den Medien in Bern. Sie setze auf das wenige Tage vor dem Nationalratsbeschluss unterzeichnete Konkordat zur Harmonisierung der Schule (HarmoS).

Das Konkordat überlässt es den Kantonen, in welcher Reihenfolge eine zweite Landessprache und Englisch unterrichtet werden. Es schreibt lediglich vor, dass die Schülerinnen und Schüler am Ende der obligatorischen Schulzeit in beiden Fremdsprachen das gleiche Kompetenzniveau erreicht haben müssen.

In den Kantonen Zürich und Aargau sowie in der Inner- und Ostschweiz ist Englisch die erste Fremdsprache, in beiden Basel, Solothurn und Bern sowie im deutschsprachigen Teil Freiburgs und des Wallis Französisch. In Graubünden wird als erste Fremdsprache eine zweite Landesprache unterrichtet, in der Romandie Deutsch. Im Tessin gilt die Reihenfolge Französisch, Deutsch, Englisch.

Der Ständerat befasst sich in der bevorstehenden Herbstsession mit dem Sprachengesetz.