Der erste Teil der Bahnreform 2 05.028 wurde von der KVF mit 20 zu 0 Stimmen verabschiedet und kommt in der Dezembersession ins Plenum. Mit ihm legte der Bundesrat die kurzfristig realisierbaren Elemente einer umfassenderen Vorlage wieder auf, die Ende 2005 vom Parlament zurückgewiesen wurde.
Datenschutzbeauftragter chancenlos
Die längere Aufbewahrung von Überwachungsdaten hiess die KVF mit 12 zu 10 Stimmen gut, wie ihr Präsident Franz Brun (CVP/LU) am Dienstag mitteilte. Die Minderheit beantragt eine Verkürzung auf 30 Tage. Einen Antrag für die vom Datenschutzbeauftragten geforderten 4 Tage lehnte die Kommission mit 19 zu 2 Stimmen deutlich ab.
Auch bei den Sicherheitsorganen folgte die KVF dem Bundesrat. Der Sicherheitsdienst kann zum Schutz von Personen und Gütern Personen anhalten, kontrollieren und wegweisen. Gegenstände konfiszieren und Personen der Polizei übergeben dürfen hingegen nur Angehörige der Transportpolizei, die von den kantonalen Behörden amtlich in Pflicht genommen werden.
Übertragung an Private möglich
Die Übertragung voller polizeilicher Kompetenzen auf die Sicherheitsorgane lehnte die KVF ab. Hingegen sollen die Transportunternehmen die Sicherheitsaufgaben privaten oder halbprivaten Organisationen übertragen dürfen, die ihren Sitz in der Schweiz haben und mehrheitlich in schweizerischem Besitz sind. Die Bewaffnung regelt der Bundesrat.
Im Einklang mit der Landesregierung entschied die KVF, dass die konzessionierten Transportunternehmen bei genügenden Reserven über ihren Gewinn frei verfügen können. Die von ihr verabschiedete Vorlage bringt insbesondere auch die Gleichbehandlung der Privatbahnen mit der SBB bei Beschaffung und Unterhalt von Rollmaterial.
Weitere Etappen folgen
Nach der Rückweisung durch die Räte hatte der Bundesrat beschlossen, die Bahnreform 2 in Etappen aufzuteilen. Zur Ausschreibung von bestelltem Regionalem Personenverkehr und zur Infrastukturfinanzierung kündigte er separate Vorlagen an. Dasselbe gilt für die Umsetzung von EU-Richtlinien zur Eisenbahnpolitik.