<p>Bern (sda) Der Verfassungsartikel über die lebenslängliche Verwahrung 05.081 wird so menschenrechtskonform wie möglich umgesetzt. Auf Geheiss des Ratsplenums hat die Nationalratkommission ihren Widerstand gegen eine Ausführungsgesetzgebung aufgegeben.
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Mit 13 zu 8 Stimmen hiess die Rechtskommission (RK) die Änderung des Strafgesetzbuchs in der Fassung von Bundesrat und Ständerat gut. Laut Präsident Daniel Vischer (Grüne/ZH) fand sie keinen Spielraum: "Besser können Volkswille und Menschenrechtskonvention (EMRK) nicht austariert werden."

Im November 2006 hatte die RK die Vorlage dem Rat noch mit 16 zu 4 Stimmen zur Ablehnung empfohlen, weil sich die im Februar 2004 vom Souverän angenommene Verwahrungsinitiative nicht menschenrechtskonform umsetzen lasse. Der Nationalrat beschloss aber in der vergangenen Herbstsession mit 103 zu 79 Stimmen Eintreten.

Das Problem liegt darin, dass die Initiative neue Gutachten über lebenslänglich Verwahrte nur zulässt, wenn "neue wissenschaftliche Erkenntnisse" die Heilbarkeit des Täters erweisen, während die EMRK eine Überprüfung in angemessenen Abständen vorschreibt. Mit einem klar geregelten Überprüfungsverfahren will das Parlament diese Klippe nun umschiffen.