Schutz vor dem Passivrauchen: Ständeratskommission für leicht schärferes Regime
Bern (sda) Das Gesetz zum Schutz vor dem Passivrauchen ist bereit für den Zweitrat in der Märzsession. Gegenüber dem Nationalrat hat die ständerätliche Gesundheitskommission (SGK) es für das Gastgewerbe wieder leicht verschärft. ( 04.476 )
Gutgeheissen wurde die vom Nationalrat erarbeitete Vorlage nur mit knappen 4 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen. "Der Enthusiasmus ist gering", sagte SGK-Präsident Urs Schwaller (CVP/FR) am Dienstag vor den Medien in Bern. "Bei all den Ausnahmen von den Ausnahmen ist unklar, wo künftig noch geraucht werden darf."
Eintreten auf das Geschäft hatte die Ständeratskommission noch ohne Gegenstimme beschlossen: Mit dem Nationalrat ist sie der Ansicht, dass das Rauchen in Schulen, Museen, Sportstätten, Spitälern, Verkehrsmitteln, Verwaltungsgebäuden und andern öffentlich zugänglichen Räumen grundsätzlich verboten werden soll.
Kantone können weiter gehen
Verschärfen will die SGK die Vorlage, bei welcher der Erstrat dem Gastgewerbe letzten Herbst weit entgegen gekommen ist, in drei Punkten. Vorweg sollen die Kantone strengere Vorschriften erlassen dürfen als der Bundesgesetzgeber. Die Minderheit befürchtet deshalb einen "Flickenteppich" mit einer Bundes- und 26 Kantonslösungen.
Knapp mit 5 zu 4 Stimmen folgte die Ständeratskommision sodann dem Beschluss des Nationalrates, dass in Restaurants vom restlichen Betrieb getrennte Raucherräume eingerichtet und auch bedient werden dürfen. Die Wirte sollen aber keine Arbeitnehmer ohne deren Einverständnis in solchen Fumoirs einsetzen dürfen.
Keine Kostenfrage
Nach Ansicht des Nationalrates sollten Gastbetriebe und Nachtlokale als Raucherbetriebe bewilligt werden, wenn eine Trennung von Raucher- und Nichtraucherräumen nachweislich "nicht möglich oder unzumutbar" ist. Die SGK will nur die Unmöglichkeit gelten lassen. Hohe Kosten allein genügten nicht, sagte Schwaller.
Das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen geht zurück auf eine Initiative des damaligen Nationalrates und heutigen Ständerates Felix Gutzwiller (FDP/ZH). Laut Präventivmediziner Gutzwiller stirbt jeden Tag in der Schweiz ein Mensch am Tabakrauch, ohne selber geraucht zu haben. Zu den rund 400 Todesfällen kämen jährlich Tausende von Erkrankungen hinzu.
Volksinitiative "für eine vernünftige Hanf-Politik": Gegenvorschlag vom Tisch
Bern (sda) Die "Volksinitiative für eine vernünftige Hanf-Politik mit wirksamem Jugendschutz" (06.106 ) wird nicht mit einem Gegenvorschlag konfrontiert. Die Gesundheitskommission (SGK) des Ständerates ist der nationalrätlichen Schwesterkommission gefolgt.
In einem ersten Durchgang hatte die ständerätliche SGK im Grundsatz einem indirekten Gegenvorschlag zugestimmt, der Kiffen für Erwachsene straffrei erklären würde. Doch nach dem Nein der nationalrätlichen Kommission verzichtete sie vorab aus zeitlichen Gründen auf einen Gegenvorschlag.
Die Frist zur Behandlung der Volksinitiative läuft am 13. Juli ab. Sie könnte nur um ein Jahr verlängert werden, wenn bis dann zumindest ein Rat einen Gegenvorschlag beschlossen hat. Dafür reiche die Zeit nicht aus, sagte SGK-Präsident Urs Schwaller (CVP/FR) am Dienstag vor den Medien in Bern.
Die SGK wollte den Initianten entgegenkommen. Anbau, Besitz und Konsum von Cannabis durch über 18-Jährige sollten nicht länger bestraft werden. Vorausgesetzt worden wäre, dass es nur um den Eigenkonsum geht und Dritte nicht geschädigt werden. Weiterhin nicht erlaubt wäre der Verkauf von Cannabis.
Ob die SGK diesen Vorschlag, den eine Arbeitsgruppe aus FDP, SP und Grünen ausgearbeitet hatte, weiterverfolgt, sei offen, sagte Schwaller. Er schliesse nicht aus, dass die SGK den in den Kommissionen gescheiterten Gegenentwurf weiter bearbeite. Zwingend sei dies aber nicht.
Die Initiative will den Konsum psychoaktiver Substanzen der Hanfpflanze sowie Besitz, Erwerb und Anbau für den Eigengebrauch straffrei erklären. Eine Altersgrenze fehlt, doch muss der Bund dem Jugendschutz "angemessen" Rechnung tragen. Anstelle eines Verkaufsverbots verlangt die Initiative Bundesvorschriften für den Handel.
Aufhebung des Vertragszwangs Ständeratskommission will Ärzte-Netzwerke verschonen
Bern (sda) Die Krankenkassen sollen weiterhin mit allen Ärzten zusammenarbeiten müssen, die zu anerkannten Netzwerken gehören. Die Gesundheitskommission (SGK) des Ständerates peilt eine "selektive" Aufhebung des Vertragszwangs an. (04.032 )
Schon 2004 hatte der Bundesrat vorgeschlagen, die Krankenkassen nicht länger zur Zusammenarbeit mit allen Ärzten zu verpflichten. Vor allem die Ärzteschaft machte gegen die Vertragsfreiheit mobil. Entsprechend schwer tat sich bisher auch die Ständeratskommission mit diesem heissesten Eisen der laufenden KVG-Revisionen.
Die SGK habe jetzt entschieden, einen Schritt zur Aufhebung des Vertragszwangs zu tun, sagte Präsident Urs Schwaller (CVP/FR) am Dienstag vor den Medien in Bern. Sie lasse von der Verwaltung eine selektive Lösung ausarbeiten, die spätestens in der Herbstsession dem Plenum unterbreitet werde.
Laut Schwaller soll der Vertragszwang für die Ärzte in Managed Care Modellen beibehalten werden. Diese Netzwerke müssten bestimmte qualitative Anforderungen erfüllen und insbesondere auch die Budgetverantwortung den Ärzten übertragen. Wichtig sei zudem, die Versorgungssicherheit in abgelegenen Regionen zu gewährleisten.
Abwarten will die SGK insbesondere die Abstimmung vom 1. Juni über den neuen Verfassungsartikel zur Krankenversicherung. Dieser Gegenvorschlag zur zurückgezogenen SVP-Prämiensenkungsinitiative sieht die Vertragsfreiheit ausdrücklich vor. Die SGK werde ihr Projekt aber auch bei einem Nein weiterverfolgen, sagte Schwaller.
Weil sich die Lockerung des Vertragszwangs hinzieht, musste der 2002 als Notlösung eingeführte Zulassungsstopp für neue Arztpraxen bereits einmal verlängert werden. Der Ständerat hat einer weiteren Erstreckung bis Ende 2010 zugestimmt. Der Nationalrat entscheidet im März. Seine SGK winkt ab - nicht zuletzt, um Druck auf die Ständeratskommission auszuüben.