- Kein Verbot der Kriegsmaterialausfuhr: Nationalratskommission lehnt Volksinitiative der GSoA ab<br />- Schweizer Militär im Ausland: Nationalratskommission auf Kompromisspfad<br />- <strong>Rüstungsprogramm 2008: Nationalratskommission geht am 11. November an die Arbeit</strong>

Kein Verbot der Kriegsmaterialausfuhr: Nationalratskommission lehnt Volksinitiative der GSoA ab
08.060 (Für ein Verbot von Kriegsmaterial-Exporten. Volksinitiative)
Bern (sda) Der Nationalrat soll die Volksinitiative "für ein Verbot von Kriegsmaterial-Exporten" ohne Gegenvorschlag ablehnen. Dies beantragt die Sicherheitspolitische Kommission (SIK) mit 15 zu 7 Stimmen im Einklang mit dem Bundesrat.

Die von der Gruppe Schweiz ohne Armee (GSoA) lancierte Initiative will die Aus- und Durchfuhr von Kriegsmaterial mit Ausnahme der Geräte zur humanitären Entminung verbieten. Unter das Verbot fielen auch Technologien, die der Entwicklung, der Herstellung oder dem Gebrauch von Kriegsmaterial dienen können.

Geltendes Regime genügt

Die Kommissionsmehrheit sei der Ansicht, dass die heutige Gesetzgebung genüge, sagte SIK-Präsident Bruno Zuppiger (SVP/ZH) am Dienstag vor den Medien in Bern. Die Schweiz sei bei der Kriegsmaterialausfuhr nicht larger als die umliegenden Länder oder andere neutrale Staaten.

Laut Zuppiger ist es zudem besser, wenn ein "demokratisch gut aufgestelltes" Land wie die Schweiz eine saubere Exportkontrolle durchführt. Andere Staaten böten weniger Gewähr dafür, dass auch ethischen Bedenken genügend Rechnung getragen werde.

Eine Rolle habe - zumal im heutigen wirtschaftlichen Umfeld - auch das Argument der Arbeitsplätze gespielt, sagte Zuppiger. Die SIK-Mehrheit befürchte ein Ende der Schweizer Rüstungsindustrie. Als unabhängiges und eigenständiges Land brauche die Schweiz aber eine eigene Rüstungsindustrie, um sich im Ernstfall verteidigen zu können.

Pilatus-Flugzeuge kein Kriegsmaterial

Mit 16 zu 8 Stimmen bekämpft die SIK auch eine parlamentarische Initiative, mit der die Grünen die Unterstellung sogenannter "militärischer Trainingsflugzeuge" unter das Kriegsmaterialgesetz verlangen. Heute unterstehen die PC-9 und PC-21 der Pilatuswerke dem weniger strengen Güterkontrollgesetz, das sich auf zivil wie militärisch verwendbare Güter bezieht.

Laut Zuppiger hat Pilatus noch nie gegen das Kriegsmaterial- oder gegen das Güterkontrollgesetz verstossen. Die Stanser Werke könnten relativ wenig dafür, wenn Flugzeuge nachträglich im Ausland umgerüstet würden. Hintergrund der grünen Initiative ist der militärische Einsatz eines Pilatus-Flugzeuges durch die tschadische Armee im Sudan.

In der Zwischenzeit hat der Bundesrat eine Änderung des Güterkontrollgesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Danach soll die Landesregieruing die Bewilligung zur Ausfuhr sogenannter Dual-Use-Güter verweigern können, "wenn die Wahrung wesentlicher Interessen des Landes es erfordert".


Schweizer Militär im Ausland: Nationalratskommission auf Kompromisspfad
08.027 (Militärgesetz und Bundesgesetz über die militärischen Informationssysteme. Änderung der Militärgesetzgebung)
Bern (sda) Milizsoldaten sollen nur dann zu Diensten im Ausland verpflichtet werden dürfen, wenn das Ausbildungsziel im Inland nicht erreicht werden kann. Die Sicherheitspolitische Kommission (SIK) des Nationalrates nähert sich damit dem Ständerat an.

Der Nationalrat hatte entschieden, nur freiwillige Auslandeinsätze zuzulassen und längerdauernde Assistenzdiensteinsätze wie für die EURO 08 oder das Weltwirtschaftsforum (WEF) zu verbieten. Der Ständerat korrigierte diese Beschlüsse.

Die nationalrätliche SIK habe jetzt Auswege gefunden, sagte Präsident Bruno Zuppiger (SVP/ZH) am Dienstag vor den Medien in Bern. Mit 16 zu 3 Stimmen beantragt sie, Ausbildungsdienste nur dann für obligatorisch zu erklären, wenn das Training in der Schweiz unmöglich ist.

Mit 14 zu 9 Stimmen will die SIK auch den Nationalratsbeschluss rückgängig machen, dass Berufsmilitärs und ziviles Personal des Verteidigungsdepartementes (VBS) nicht zu Diensten ins Ausland abkommandiert werden dürfen. Auch Durchdiener sollen zu Auslandeinsätzen verpflichtet werden können.

Friedensförderungsdienste sollen vom Parlament vorgängig genehmigt werden müssen, wenn der Einsatz von mehr als 30 Angehörigen der Armee länger als drei Monate dauert. Der Bundesrat hatte sechs Monate vorgeschlagen, der Nationalrat für drei Wochen votiert.

In dringlichen Fällen kann der Bundesrat die Genehmigung der Bundesversammlung nachträglich einholen - spätestens aber in der nächsten ordentlichen Session und nicht erst in der übernächsten Session. Die Differenzbereinigung des Militärgesetzes ist für die Wiontersession vorgesehen.


Rüstungsprogramm 2008: Nationalratskommission geht am 11. November an die Arbeit
08.024 (Rüstungsprogramm 2008)
Bern (sda) Die Sicherheitspolitische Kommission (SIK) des Nationalrates befasst sich erst am 11. November mit dem 917 Millionen schweren Rüstungsprogramm 2008. Die grosse Kammer hatte es in einer unheiligen Allianz von SVP und Links-Grün abgelehnt.

Die SIK habe schlicht nicht ausreichend Zeit gehabt, sich mit dem vom Ständerat gebilligten Rüstungsprogramm zu befassen, sagte Präsident Bruno Zuppiger (SVP/ZH) am Dienstag vor den Medien in Bern. Zudem habe auch ein Aussprachepapier des Verteidigungsdepartementes (VBS) gefehlt.

 28. Oktober 2008