Die Aussenpolitische Kommission des Ständerats (APK) unterstützt den vom Bundesrat vorgezeichneten Weg zur Neuregelung der Amthilfe in Steuerfragen. Sie empfiehlt ihrem Rat die ersten fünf neuen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zur Genehmigung.

Gleichzeitig begrüsst die APK die Absicht des Bundesrats, parallel zu den DBA noch ein Amtshilfegesetz zu erlassen. Um diesem Plan der Landesregierung mehr Gewicht zu verleihen, fordert die APK, dass in den Bundesbeschlüssen zu den DBA mit den USA, Grossbritannien, Frankreich, Mexiko und Dänemark ein entsprechender Vorbehalt gemacht wird.

In den Beschlüssen zu den fünf DBA soll schriftlich festgehalten werden, dass die Schweiz in einem Gesetz die Amtshilfe in Steuersachen verweigert, wenn das Vorgehen der Antragssteller gegen wo sich diese Frage in den letzten Monaten wegen gestohlener HSBC-Bankdatenden "ordre public" der Schweiz verstösst.

 

Symbolische APK-Forderungen

Wie APK-Präsident Eugen David (CVP/SG) am Mittwoch vor den Medien erklärte, ist es unabdingbar, dass die Schweiz ein Gesetz erlässt, das den Rahmen der Amtshilfe festschreibt. Darin müsse klar geregelt sein, welche Zwangsmittel der Bund, die Kantone und die Behörden in Steuerfragen einsetzen dürften.

Wie der Bundesrat will die APK mit dem Gesetz auch ausschliessen, dass die Schweiz anderen Staaten aufgrund gestohlener Daten Amtshilfe in Steuersachen gewährt.

Die APK fordert in dieser Frage aber einen zusätzlichen, symbolischen Schritt: Sie will den Bundesrat in den DBA-Bundesbeschlüssen verpflichten, diese Rechtsauffassung gegenüber den Vertragsstaaten deutlich zu machen.

Im Gegenzug sollen die Länder, mit denen die Schweiz neue DBA gemäss OECD-Standard ausgehandelt hat, in einem Begleitschreiben kundtun, dass sie von der Schweizer Rechtsauffassung Kenntnis genommen haben.

 

Bestätigung aus Frankreich

Im Falle von Frankreich, das gestohlene Bankdaten der HSBC-Filiale in Genf für Amtshilfegesuche verwenden wollte, hat sich die Frage geklärt: Wie der Bundesrat anlässlich des WEF mit der französischen Regierung ausgehandelt hat, will Frankreich die Daten nicht auf diese Weise verwenden.

In einem Brief vom 11. Februar hat Frankreich laut Eugen David signalisiert, diese Rechtsauffassung zu teilen. Gleiches erwartet die APK nun auch von anderen Ländern. Eine Bedingung für die Zustimmung zu den fünf Doppelbesteuerungsabkommen, die genau in einem Monat im Ständerat traktandiert sind, sei dies aber nicht, sagte David.

Wie er weiter erklärte, unterstützt die APK auch den Vorschlag des Bundesrats, bis zur Genehmigung des Amtshilfegesetzes die Frage der Amtshilfe aufgrund gestohlener Bankdaten über den Verordnungsweg auszuschliessen.

Gemäss den neuen Doppelbesteuerungsabkommen wird die Schweiz in Zukunft nicht nur bei Steuerbetrug Amtshilfe leisten, sondern auch bei Steuerhinterziehung. Die Schweiz kündigte diesen Schritt letzten März an, nachdem sie von den G20-Staaten wegen des Bankgeheimnisses stark unter Druck gesetzt worden war.

 

SDA, 17.02.2010