- AHV-Revision - Linke droht mit Referendum zu Frauenrentenalter

- Altersvorsorge - Umstrittene Deckungsgrade für öffentlich-rechtliche Pensionskassen

- Unfallversicherung - Revision des Unfallversicherungsgesetzes ist gefährdet / Referendum zu erwarten

 

AHV-Revision - Linke droht mit Referendum zu Frauenrentenalter

Zur Erhöhung des Frauenrentenalters könnte es erneut eine Volksabstimmung geben. Falls der Nationalrat im Herbst dem Ständerat folgt und bei der Abfederung von Frühpensionierungen keine weiteren Konzessionen an die Linke macht, will diese das Referendum ergreifen.

Die Sozial- und Gesundheitskommission des Nationalrates (SGK) hat sich dafür ausgesprochen, im umstrittensten Punkt auf die Linie des Ständerates einzuschwenken. Der Entscheid fiel allerdings knapp, mit 9 zu 8 Stimmen bei 8 Enthaltungen, wie SGK-Präsidentin Thérèse Meyer (CVP/FR) am Freitag vor den Medien sagte.

Es geht um die Frage, ob ein Teil der 800 Millionen Franken, die mit der Erhöhung des Frauenrentenalters jährlich eingespart würden, in die Abfederung von Frühpensionierungen gesteckt werden soll. SP und Grüne wollen die Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre nur unter dieser Bedingung akzeptieren.

Minimal- und Maximalvarianten

Die Mehrheit der nationalrätlichen SGK möchte - wie der Ständerat - 400 Millionen dafür aufwenden. Eine bürgerliche Minderheit stellte sich gegen abgefederte Frühpensionierungen. Sie möchte die eingesparten 800 Millionen vollumfänglich für die langfristige Sicherung des Sozialwerkes nutzen. Eine linke Minderheit möchte mehr als 400 Millionen Franken investieren.

Die Vertreter der Linken votierten deshalb in der SGK dafür, an der Version des Nationalrates festzuhalten. Dieser hatte einem 1,15 Milliarden teuren Modell zugestimmt. Die bürgerlichen Parteien verhalfen diesem damals zum Durchbruch: Nachdem ihre Nullvariante knapp gescheitert war, stimmten sie für die Maximalvariante und lehnten dann deren Finanzierung ab.

Kompromissvorschlag gescheitert?

Das Modell, dem der Ständerat in der Sommersession zustimmte, geht auf einen Kompromissvorschlag von Bundesrat Didier Burkhalter zurück. Ziel war es, die Linke ins Boot zu holen und die 11. AHV-Revision endlich abzuschliessen.

Ob dies gelingt, ist nun aber offen: Setze sich die Version des Ständerates durch, werde die Linke das Referendum ergreifen, sagte Christine Goll (SP/ZH). Sie erinnerte daran, dass das Stimmvolk schon einmal Nein sagte zu einer Erhöhung des Frauenrentenalters ohne begleitende Massnahmen.

Neues Modell für Rentenanpassung

Neben der Abfederung der Frühpensionierungen gibt es auch noch einen zweiten Knackpunkt. Dabei geht es um die Anpassung der Renten. Eine linke Minderheit will am geltenden Recht festhalten und die Renten alle zwei Jahre nach dem Mischindex anpassen.

Die Mehrheit der nationalrätlichen SGK will auch hier auf die Linie des Ständerates einschwenken. Neu soll der Teuerungsausgleich an die finanzielle Gesundheit der AHV geknüpft werden. Dem hatten beide Räte schon zugestimmt. Der Ständerat baute aber einen Sanierungs-Automatismus ein: Sinkt der AHV-Fonds auf unter 45 Prozent, sollen die Lohnabzüge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern um je 5 Prozent erhöht werden.

 

Altersvorsorge - Umstrittene Deckungsgrade für öffentlich-rechtliche Pensionskassen

Pensionskassen von Kantonen und Gemeinden sollen innert 40 Jahren einen Deckungsgrad von 80 Prozent erreichen. Die Sozialkommission des Nationalrats (SGK) empfiehlt ihrem Rat knapp mit 11 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen, auf diesen Vorschlag des Ständerats einzuschwenken.

Wie SGK-Präsidentin Thérèse Meyer am Freitag vor den Medien sagte, gibt es zwei Minderheitsanträge, diese Zielgrössen auf 70, respektive 90 Prozent festzulegen. Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, dass die öffentlich-rechtlichen Pensionskassen innert 40 Jahren voll ausfinanziert werden müssen.

Angesichts der Drohkulisse eines Standesreferendums senkte der Ständerat die Zielvorgabe auf 80 Prozent. Laut Meyer werden die Kosten dieser Variante für Kantone und Gemeinden auf 10 Milliarden Franken geschätzt. Ist das Ziel ein Deckungsgrad von 70 Prozent, würde das 4,4 Milliarden Franken kosten. Bei 90 Prozent wären es 17 Milliarden und bei 100 Prozent 30 Milliarden Franken.

In der Frage der Aufhebung der Staatsgarantie, will die SGK höhere Anforderungen stellen als der Bundesrat. Dieser will sie bereits aufheben, wenn die Kassen voll ausfinanziert sind. Die SGK will die Staatsgarantie erst aufheben, wenn zusätzlich genügend Reserven gebildet worden sind. In der Gesamtabstimmung empfiehlt die SGK ihrem Rat die Vorlage mit 14 zu 8 Stimmen zur Annahme.

 

Unfallversicherung - Revision des Unfallversicherungsgesetzes ist gefährdet / Referendum zu erwarten

Die Revision des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) ist gefährdet. Mit knappen Mehrheiten haben bürgerliche Vertreter in der zuständigen Nationalratskommission den UVG-Leistungsabbau gegenüber der Vorschlägen des Bundesrats verschärft. Die Linke droht deshalb mit einem Referendum.

Die in den letzten zwei Tagen von der Sozial- und Gesundheitskommission (SGK) des Nationalrats zu Ende beratene Revision des Unfallversicherungsgesetzes führt zu einem Leistungsabbau von 400 Millionen Franken, wie SGK-Präsidentin Thérèse Meyer am Freitag vor den Medien sagte. Gleichzeitig würden die Anpassungen zu einer Prämien-Reduktion von 5 Prozent führen.

Kommission geht weiter als Bundesrat

Die SGK ist in einigen Punkten deutlich über die Anträge des Bundesrats hinausgegangen. So sollen Menschen, die durch einen Unfall teilinvalide werden, künftig nur noch ab einem Invaliditätsgrad von 20 Prozent eine Rente der Unfallversicherung erhalten und nicht schon ab 10 Prozent. Der Bundesrat hatte von dieser Variante Abstand genommen, nachdem sie in der Vernehmlassung auf breite Ablehnung gestossen war.

Mit den von der SGK beschlossenen Verschärfungen ist die Vorlage akut gefährdet. Ähnliche Verschärfungen hatten bereits letztes Jahr beinahe zum Absturz der Vorlage geführt. Damals hatte die SGK ihrem Rat empfohlen, gar nicht erst auf die Vorlage einzutreten. Der Nationalrat entschied sich trotzdem für Eintreten, schickte die Vorlage aber in die Kommission zurück zur Überarbeitung.

Dass die Spannungen zwischen links und rechts auch nach der zweiten Kommissionsrunde nicht überwunden wurden zeigt eine Abstimmung der SGK exemplarisch. Die Kommission lehnte es mit 12 zu 11 Stimmen ab, dem Rat eine Empfehlung für Gesamtsabstimmung abzugeben.

Goll: "Bürgerliche gefährden erfolgreiches System"

Mit ihren Vorschlägen gefährde die bürgerliche Mehrheit ein "erfolgreiches und gut finanziertes System", sagte Christine Goll (SP/ZH). Obwohl nachweislich kein Sanierungsbedarf bestehe, wolle man die Leistungen abbauen. Setze sich die SGK-Version im Parlament durch, ergreife die Linke das Referendum.

Ebenfalls mit dem Referendum droht der Schweizerische Baumeisterverband (SBV). Die Vorlage sei nicht akzeptabel, sagte Zentralpräsident Werner Messmer am Tag der Bauwirtschaft in Zürich. Es könne nicht sein, "dass wir höhere Prämien für weniger Leistung erhalten".

Sollte auch das Parlament "den Sündenfall der Kommission" unterstützen, wären der SBV und die anderen Suva-Branchen zum ersten Mal in der Geschichte gezwungen, zusammen mit den Gewerkschaften das Referendum zu ergreifen, sagte Messmer.

Aus Sicht der Linken steht neben der Erhöhung des Mindestinvaliditätsgrads (Sparpotenzial von 90 Millionen Franken) vor allem die Senkung des höchstversicherten Verdienstes in der Kritik.

Heute wird dieser so festgelegt, dass in der Regel mindestens 92 Prozent, aber nicht mehr als 96 Prozent der versicherten Arbeitnehmer zum vollen Verdienst versichert sind. Der Bundesrat will nun diese Werte auf 90, respektive 95 Prozent festlegen. Die SGK will gar nur 85/90 Prozent. Diese Variante würde zu 160 Millionen Mindereinnahmen und 70 Millionen Minderausgaben führen.

Zahlreiche Verschärfungen

Das Gros der Entscheide hatte die SGK bereits Ende Januar getroffen. Die SGK hatte die Vorlage dabei in zahlreichen weitern Punkten verschärft.

So sollen die UVG-Leistungen auch bei Menschen eingeschränkt werden, die unter gesundheitlichen Beeinträchtigungen leiden, welche objektiv nicht klar fassbar sind. Für diese Menschen soll der Mindestinvaliditätsgrad von 10 auf 40 Prozent erhöht werden. Weiter sollen die Voraussetzungen für UVG-Witwen- und Witwerrenten verschärft werden.

Wie der Bundesrat will die SGK Überversicherungen abbauen. Dazu sollen die UVG-Invalidenrenten beim Erreichen des AHV-Alters gekürzt werden. So will der Bundesrat verhindern, dass Rentner der Unfallversicherung nach der Pensionierung nicht besser fahren als jene, die bis zum Altersrücktritt arbeiten können.

 

SDA, 25.06.2010