<h2>- Krankenversicherung - Nationalratskommission will rasche Änderung bei den Reserven<br />- 6. IV-Revision. Firmen sollen Behinderte anstellen müssen</h2>

Krankenversicherung - Nationalratskommission will rasche Änderung bei den Reserven

Die Krankenversicherer sollen die Prämien in den Kantonen nach den effektiven Kosten berechnen müssen und die Reserven nicht verteilen dürfen. Dies möchte die Gesundheitskommission des Nationalrats (SGK). Geht es nach ihr, sollte der Bundesrat rasch handeln.

 

Die SGK hat mit 18 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung eine Kommissionsmotion beschlossen, wie SGK-Präsidentin Thérèse Meyer (CVP/FR) am Freitag vor den Medien in Bern sagte. Sie sprach von einem "starken Zeichen".

Stimmen die Räte der Motion zu, wird der Bundesrat beauftragt, rasch eine Gesetzesrevision vorzulegen - falls nötig per Dringlichkeitsrecht. Mit der Gesetzesrevision soll verhindert werden, dass Krankenversicherer willkürlich Reserven auf die Kantone verteilen, wie dies in den Fällen Assura und Supra geschehen ist.

Alle sollen profitieren

Für den Abbau der bestehenden überhöhten Reserven in manchen Kantonen soll der Bundesrat einen Mechanismus festlegen. Er soll die Versicherer dabei verpflichten, die Reserven so abzubauen, dass alle Prämienzahlenden im betreffenden Kanton davon profitieren. Ein Ausgleich über die Prämienverbilligung lehnt die Kommission ab.

Bundesrat Didier Burkhalter hatte bei der Bekanntgabe der Prämienerhöhungen bereits angekündigt, das Problem der Reserven lösen zu wollen. Er hatte allerdings den Ausgleich über die Prämienverbilligung als mögliche Lösung genannt.

Kantone, die in den vergangenen Jahren zu tiefe Prämien erhoben haben, würden nach diesem Vorschlag weniger Geld vom Bund erhalten, aber trotzdem Prämienverbilligungen gewähren müssen. Laut Meyer zeigte sich Burkhalter aber gegenüber der Kommission offen für andere Lösungen.

Ärger in der Westschweiz

Der Nationalrat hatte in der Herbstsession zur Lösung des Problems eine Standesinitiative des Kantons Genf angenommen. Diese verlangt, dass die Krankenkassen in jedem Kanton separate Reserven anlegen. Mit der Kommissionsmotion wollen die Parlamentarierinnen und Parlamentarier nun noch zusätzlichen Druck machen.

Die geltenden Regeln zu den Reserven der Krankenkassen sorgen insbesondere in der Westschweiz für Ärger. In den Kantonen Genf, Waadt und Neuenburg bezahlen viele Versicherte zu hohe Prämien. Damit werden dann gesamtschweizerisch Reserven gebildet.

 

6. IV-Revision - Firmen sollen Behinderte anstellen müssen

Firmen mit mehr als 250 Angestellten sollen ein Prozent ihrer Arbeitsplätze für Behinderte reservieren müssen. Mit dieser Quote will die Sozialkommission des Nationalrats (SGK) dazu beitragen, dass möglichst viele IV-Rentner wieder in den Arbeitsmarkt zurückfinden.


Die SGK sprach sich mit 14 zu 12 Stimmen für die 1-Prozent-Quote aus. Die Quote gilt sowohl für den öffentlichen Sektor als auch für die Privatwirtschaft. Firmen, welche die Quote nicht erfüllen, sollen eine Entschädigung zahlen müssen. Diese soll dem Jahresbetrag einer IV-Minimalrente entsprechen.

Wie Kommissionspräsidentin Thérèse Meyer (CVP/FR) am Freitag vor den Medien in Bern sagte, sollen die Firmen jene Behinderten anstellen müssen, denen im Rahmen der Revision der Invalidenversicherung (IV) die Rente gekürzt oder gestrichen wurde. Mit der 6. IV-Revision sollen 16'800 IV-Rentner wieder eine Stelle finden.

Die Quoten-Regelung soll nur bis 10 Jahre nach Inkrafttreten der 6. IV-Revision gelten. Die Quote solle den nötigen Impuls zur Schaffung von genügend Behindertenarbeitsplätzen setzen, sagte Meyer.

 

SDA, 05. November 2010