- Krankenversicherung - Nationalratskommission bereinigt Managed-Care-Vorlage
- Kinderkrippen - Nationalratskommission für Verlängerung des Krippenprogramms
Krankenversicherung - Nationalratskommission bereinigt Managed-Care-Vorlage
In der Schweiz sollen sich möglichst viele Krankenversicherte einem integrierten Versorgungsnetz anschliessen. Die Gesundheitskommission des Nationalrats (SGK) hat nach langen Debatten die so genannte Managed Care-Vorlage zu Ende beraten und mit 17 gegen 5 Stimmen angenommen.
Die Politik möchte mit dieser Revision des Krankenversicherungsgesetzes die medizinische Betreuung der Patienten verbessern und den stetigen Kostenanstieg im Gesundheitswesen eindämmen.
Unter integrierten Versorgungssystemen ist eine Gruppe von Leistungserbringern zu verstehen, die sich zum Zwecke einer koordinierten medizinischen Versorgung zusammenschliessen. Das Netzwerk sorgt dafür, dass ein Patient effizient betreut wird.
Anreizsystem
Um möglichst viele Versicherte für solche Managed Care-Modelle zu begeistern, will die SGK finanzielle Anreize schaffen. Nur wer sich einem solchen Netz anschliesst, soll wie heute einen Selbstbehalt von 10 Prozent bezahlen, erklärte SGK-Präsidentin Thérèse Meyer (CVP/FR) am Freitag vor den Medien in Bern.
Wie die Kommission bereits Ende März beschlossen hatte, sollen alle anderen Versicherten 20 Prozent bezahlen, wenn sie zum Arzt gehen oder eine andere über die Grundversicherung gedeckte medizinische Leistung beziehen.
Dabei soll der Bundesrat wie heute für den Selbstbehalt eine Obergrenze festlegen. Für Versicherte, die sich nicht einem integrierten Versorgungsnetz anschliessen, soll dieser Maximalbetrag doppelt so hoch ausfallen wie für die Managed Care-Versicherten.
Eine linke Minderheit möchte die Kostenbeteiligung bei 5 respektive 10 Prozent festlegen. Der Maximalbetrag soll nach Ansicht der Linken wie heute 700 Franken betragen. Einig ist sich die Kommission darin, dass Schwangere ab der 13. Schwangerschaftswoche bis acht Wochen nach der Geburt keinen Selbstbehalt bezahlen sollen.
Drei Jahre Übergangsfrist
Folgen die Räte den Vorschlägen der SGK, müssen die Krankenversicherer künftig mindestens ein Managed Care-Modell im Angebot haben. Spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten der Gesetzesrevision müssen solche Modelle in der ganzen Schweiz angeboten werden.
Stellt der Bundesrat fest, dass dieses Ziel nicht erreicht wird, kann er dem Parlament Massnahmen vorschlagen. Umgekehrt sollen Regionen, in denen solche Modelle schon früher angeboten werden, die Selbstbehaltsregeln bereits früher anwenden dürfen.
Die SGK hat in den letzten Sitzungen die Anforderungen definiert, denen Anbieter von integrierten Versorgungsnetzen genügen müssen. So müssen sie alle Grundversicherungsleistungen anbieten. Sie dürfen in keinem Abhängigkeitsverhältnis zu einem Versicherer stehen und tragen eine Budgetmitverwantwortung.
Die Versicherer dürfen für solche Modelle eine Mindestvertragsdauer von drei Jahren vorsehen. Will ein Patient vor Ablauf des Vertrages den Versicherer wechseln, so darf er das, wenn sich die Versicherungsbedingungen stark verändern oder die Prämie stärker ansteigt als im Kantonsschnitt. Hingegen soll der Wechsel des Versicherungsmodells nur gegen die Zahlung eines Ausstiegs-Prämie gestattet werden.
Neue Kriterien für Risikoausgleich
Die Managed Care-Vorlage geht viel weiter als die ursprünglichen Vorschläge des Bundesrats über besondere Formen der Krankenversicherung. Sie ersetzt zudem Vorschläge der Regierung aus dem Jahr 2004 zur Kostenbeteiligung und zur Vertragsfreiheit. Die SGK beantragt deshalb ihrem Rat, auf diese zwei Vorlagen nicht einzutreten.
Die Kommission will ausserdem mit 17 gegen 8 Stimmen die Liste der Kriterien ergänzen, nach denen der Risiko-Ausgleich zwischen den Krankenversicherern vorgenommen wird. Neben dem Alter und dem Geschlecht sollen nach Ansicht der SGK auch die Spitalbesuche aus dem Vorjahr sowie die Morbidität (Krankheitshäufigkeit) der Versicherten im Vorjahr berücksichtigt werden.
Mit 16 gegen 8 Stimmen lehnte die SGK einen Vorschlag der SVP ab, den Risikoausgleich auf 8 Prozent des Prämienvolumens der Grundversicherung zu beschränken.
Kinderkrippen - Nationalratskommission für Verlängerung des Krippenprogramms
Das Impulsprogramm für Kinderkrippen soll verlängert werden. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK) hat sich dafür ausgesprochen, die Vorlage des Bundesrates aber abgeändert. Im Rat könnte das Programm am Kredit scheitern.
Die Nationalratskommission sprach sich mit 15 zu 8 Stimmen bei einer Enthaltung für eine Verlängerung des Impulsprogramms um vier Jahre aus. Einsetzen will sie dafür 200 Millionen Franken statt - wie der Bundesrat vorgeschlagen hatte - nur 80 Millionen.
Laut Kommissionspräsidentin Thérèse Meyer (CVP/FR) ist dies aber nicht als Votum für viele neue Krippenplätze zu verstehen: Teile der Kommission hätten sich "aus strategischen Gründen" für mehr Geld ausgesprochen, sagte Meyer am Freitag vor den Medien.
Demnach hätten auch die Gegner des Krippenprogramms für den höheren Kredit gestimmt. Sie möchten so bewirken, dass das Programm am Ende im Parlament wegen zu hoher Kosten von breiten Kreisen abgelehnt wird. Im Nationalrat wird es Minderheitsanträge für andere Summen geben.
Auch Tagesschulen und Mittagstische
Beim Inhalt des Programms weicht die Kommission ebenfalls von der Linie des Bundesrates ab. Während nach dem Willen des Bundesrates nur noch Plätze für Kinder im Vorschulalter unterstützt werden sollen, möchte die Nationalratskommission weiterhin auch Tagesschulen und Mittagstische für Schulkinder berücksichtigen.
Weiter möchte die Kommission mit den Bundesgeldern nicht nur neue, sondern auch bestehende Betreuungseinrichtungen unterstützen. Nach dem Vorschlag des Bundesrates würden nur neue Einrichtungen profitieren.
Schliesslich hat sich die Kommission dafür ausgesprochen, dass Finanzhilfen weiterhin während drei Jahren gewährt werden. Der Bundesrat möchte Einrichtungen künftig höchstens zwei Jahre lang unterstützen.
33'000 neue Betreuungsplätze
Weil es dem laufenden Programm gegenwärtig an Geld mangelt, empfiehlt die Kommission darüber hinaus der zuständigen Finanzkommission, einen Nachtragskredit zu beantragen.
Der Bund unterstützt die Schaffung von Betreuungsplätzen seit 2003. Mit seiner Hilfe konnten bisher 25'000 neue Plätze geschaffen werden. Wenn das aktuelle Programm im Januar 2011 ausläuft, werden es 33'000 sein.
Es waren die Räte, die den Bundesrat beauftragt hatten, das Programm zu verlängern. In der Folge schlug der Bundesrat zunächst eine Verlängerung um vier Jahre für 140 Millionen Franken vor. Mit Blick auf den Bundeshaushalt entschied er sich aber nach der Vernehmlassung für ein auf 80 Millionen gekürztes Programm.
SDA, 30.04.2010