- Invalidenversicherung - Ständeratskommission tritt auf 6. IV-Revision ein

- AHV-Revision - Ständeratskommission greift Burkhalters Kompromissvorschlag auf

- Familienzulagen - Mehrfachbezüge von Kinderzulagen verhindern

Invalidenversicherung - Ständeratskommission tritt auf 6. IV-Revision ein

Die Sozialkommission des Ständerats (SGK) teilt die Auffassung des Bundesrats, dass in den nächsten Jahren möglichst viele IV-Rentner in den Arbeitsmarkt integriert werden sollen. Sie ist mit 12 gegen 1 Stimme auf die 6. IV-Revision eingetreten.

Vorher hatte sich die Kommission dagegen ausgesprochen, zuerst abzuwarten wie sich der Zustand der Invalidenversicherung aufgrund der bisherigen Reformschritte entwickelt. Die SGK lehnte mit 8 gegen 1 Stimme bei 2 Enthaltungen einen entsprechenden Ordnungsantrag ab, wie Kommissionspräsident Alex Kuprecht (SVP/SZ) am Freitag vor den Medien sagte.

Die Kommission habe die vom Bundesrat vorgeschlagene Revision grundsätzlich begrüsst. Es seien aber auch Zweifel geäussert worden, ob es tatsächlich gelingen werde, bis 2018 16'800 IV-Rentner zurück in den Arbeitsmarkt zu bringen und damit 12'500 volle IV-Renten überflüssig zu machen. Die SGK werde an ihrer nächsten Sitzung vom 19. und 20. Mai die Detailberatung durchführen.

Die 6. IV-Revision ist Teil einer Reformkaskade, mit der die Invalidenversicherung langfristig aus den roten Zahlen geführt und der Schuldenberg von 14 Milliarden Franken abgetragen werden soll. Dank der 4. und 5. IV-Revision konnte die Zunahme der Neurenten gestoppt werden.

Mit der letzten September vom Stimmvolk beschlossenen befristeten Erhöung der Mehrwertsteuer soll die Defizitwirtschaft gestoppt und Zeit für die 6. IV-Revision gewonnen werden. Mit dem nun beratenen ersten Teil der 6. IV-Revision will der Bundesrat die IV um 500 Millionen Franken entlasten. Der zweite Teil soll nochtmals 500 Millionen Franken Einsparungen bringen.

AHV-Revision - Ständeratskommission greift Burkhalters Kompromissvorschlag auf

Frühpensionierungen sollen nicht nach dem Giesskannenprinzip, sondern gezielt abgefedert werden. Die Sozialkommission des Ständerates (SGK) bringt ein neues Modell ins Spiel, das in weiten Teilen einem Vorschlag von Bundesrat Didier Burkhalter entspricht.

National- und Ständerat ringen seit geraumer Zeit um eine Lösung bei der 11. AHV-Revision. Die Linke will die Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre nur unter der Bedingung akzeptieren, dass Frühpensionierungen abgefedert werden.

Die Rechte möchte weitgehend darauf verzichten. Nach ihrem Willen sollen die mit der Erhöhung des Rentenalters jährlich eingesparten 800 Millionen Franken möglichst nicht wieder ausgegeben werden.

Bisher zeichnete sich keine Lösung ab. Das neue Modell könnte dies ändern: Die Ständeratskommission sprach sich mit 9 zu 3 Stimmen dafür aus, wie Kommissionspräsident Alex Kuprecht (SVP/SZ) am Freitag vor den Medien in Bern sagte.

Linke im Prinzip zufrieden

Zwar stimmten die SP-Vertreter dagegen. Anita Fetz (SP/BS) machte aber deutlich, dass der Widerstand nicht prinzipieller Natur ist. Die SP möchte lediglich, dass jährlich 550 Millionen Franken statt - wie im neuen Modell vorgesehen - 400 Millionen für die Abfederung eingesetzt würden.

"Das Modell an sich ist gut", sagte Fetz. Profitieren würden davon genau jene, die es nötig hätten: Frauen mit niedrigen Einkommen ohne Pensionskasse. Im Ständerat werde sich das Modell wohl nicht durchsetzen. Im Nationalrat habe es aber Chancen, falls die Mitte es mittrage. "Es liegt an der CVP", sagte Fetz.

Abfederungen bis 61'560 Franken

Nach dem neuen Modell würden Personen mit einem Jahreseinkommen bis 61'560 Franken profitieren: Bis zu dieser Grenze würden finanzielle Einbussen beim Rentenvorbezug mit Geld aus der AHV teilweise kompensiert.

Am wenigsten gekürzt würde die Rente bei Einkommen um 41'000 Franken. Dies deshalb, weil bei diesem Betrag die Schwelle zu den Ergänzungsleistungen liegt, wie Kuprecht erklärte.

Wer ein Jahr vor dem Rentenalter in Pension geht und rund 41'000 Franken verdient, müsste eine Rentenkürzung von lediglich 1,7 Prozent in Kauf nehmen. Nach dem Modell, dem der Ständerat bei der letzten Beratung zugestimmt hatte, wären es 2,8 Prozent. Während beim alten Modell insgesamt 62 Prozent der potenziellen Frührentner profitieren würden, sind es beim neuen 42 Prozent.

Vorschläge von Burkhalter

Das neue Modell basiert auf Vorschlägen, die Sozialminister Didier Burkhalter an die Ständeratskommission geleitet hatte. Die Kommission folgte ihm aber nicht in allen Punkten. So beschloss sie, das System dieser Abfederung auf 10 Jahre zu begrenzen. Burkhalter hatte keine Begrenzung vorgeschlagen.

Der wichtigste Unterschied zum bisherigen Modell des Ständerates besteht darin, dass die Abfederung der Frühpensionierungen nicht aus der Bundeskasse, sondern aus dem AHV-Fonds finanziert werden soll.

Automatismus bei sinkendem Deckungsgrad

Laut Kuprecht wird der AHV-Fonds Ende 2011 einen Deckungsgrad von 106 Prozent aufweisen. Fachleute rechnen damit, dass der Deckungsgrad bis Mitte des Jahrzehnts auf 45 Prozent sinkt. Bei der Frage, was in diesem Fall passieren soll, hat die Ständeratskommission sich für einen Automatismus ausgesprochen.

Demnach sollen die AHV-Abzüge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern um je 5 Prozent erhöht werden, und die Rentner sollen auf eine Teuerung verzichten müssen. Es sei aber davon auszugehen, dass der Bundesrat bei einer Annäherung an die Limite eine Gesetzesrevision vorlegen würde, sagte Kuprecht.

Der Ständerat befasst sich voraussichtlich in der Sommersession mit all diesen Fragen. 

Familienzulagen - Mehrfachbezüge von Kinderzulagen verhindern

Die Kommission für soziale Sicherheit des Ständerats (SGK) will wie der Nationalrat gegen Mehrfachbezüge von Kinderzulagen vorgehen. Sie empfiehlt ihrem Rat einstimmig auf die Schaffung eines zentralen Registers über die Familienzulagen einzutreten.

In zwei Punkten möchte die Kommission aber Differenzen zu den Beschlüssen des Nationalrats schaffen, wie SGK-Präsident Alex Kuprecht (SVP/SZ) am Freitag vor den Medien sagte.

So soll nach Ansicht der ständerätlichen SGK der Bund zwar den Aufbau des Registers in der Höhe von 3,8 Millionen Franken finanzieren, nicht aber die jährlichen Betriebskosten von 1,7 Millionen Franken. Diese sollen von den Ausgleichsstellen bezahlt werden. Der Nationalrat möchte alle Kosten des Registers dem Bund anhängen.

Weiter empfiehlt die SGK, nicht auf den Vorschlag der grossen Kammer einzutreten, auch Kinderrenten von IV, AHV und Berufsvorsorgeeinrichtungen im Register einzutragen. Die Kommission sei der Meinung, dass die Kumulierung dieser Renten mit den Familienzulagen vom Gesetzgebeber gewollt sei.

Das Register soll in Genf angesiedelt werden und seine Arbeit bereits Anfang 2011 aufnehmen. Es soll den Mehrfachbezug von Kinderzulagen verhindern. Angenommen, die Mehrfachbezugsquote läge bei einem Prozent, könnten pro Jahr 50 Millionen Franken gespart werden.

 

SDA, 23.04.2010