Entscheiden wird die Bundesversammlung am kommenden 15. Juni, in der dritten Woche der Sommersession. Weitere Details zur Abstimmung in der Kommission wollte Kommissionspräsident Reto Wehrli (CVP/SZ) am Mittwoch vor den Medien nicht bekannt geben.
Die Kommission habe sich "einlässlich" mit Beyeler auseinander gesetzt, sagte Wehrli. Beyeler war vor zwei Wochen erstmals von der Kommission angehört worden. Als in der Kommission ein Antrag zur Nichtwiederwahl gestellt wurde, konnte Beyeler nochmals Stellung nehmen zu den konkreten Vorwürfen.
Die Kritik habe auf die Integrität und die Führungsfähigkeit Beyelers abgezielt, sagte Wehrli. Weitere Details dazu wollte er nicht nennen. Die Kritik sei verschiedentlich auch schon in den Medien zu lesen gewesen.
Der Tessiner Ständerat Dick Marty (FDP), Vizepräsident der Gerichtskommission, fügte an, dass einige Mitglieder Beyeler vorgeworfen hätten, er habe gelogen. Für solche Verfehlungen habe die Kommission nach eigenen Abklärungen aber keine stichhaltigen Beweise gefunden. Die Vorwürfe hätten auf Medienberichten beruht.
Verantwortung und Stabilität
Die Kommission habe sich vor allem auch darüber unterhalten, welcher Entscheid für die Bundesanwaltschaft als Behörde der beste sei, sagte Wehrli. Im Sinne der Verantwortung und der Stabilität habe es die Mehrheit der Kommission als sinnvoll erachtet, am bestehenden Bundesanwalt festzuhalten.
Die Behörde stecke in der wohl grössten und tiefgreifendsten Transformation in der Schweizer Justizgeschichte, gab Marty zu bedenken. Die Bundesanwaltschaft habe neue Funktionen übernommen und ihr Personal dabei deutlich ausgebaut. Dieser Prozess sei noch nicht beendet und allenfalls seien Korrekturen nötig. Eine Nichtwiederwahl Beyeler berge aber grosse institutionelle Risiken.
Unsichere Ausgangslage
Zum ersten Mal wählt in diesem Jahr das Parlament und nicht der Bundesrat den Bundesanwalt. Das knappe Mehrheitsverhältnis in der Kommission weist darauf hin, dass seine Wiederwahl noch nicht sicher ist.
Beyeler hat in letzter Zeit vor allem wegen Niederlagen in Gerichtsfällen - wie etwa zum Bankier Holenweger - Kritik einstecken müssen. Beyeler war 2007 als Bundesanwalt auf den umstrittenen Valentin Roschacher gefolgt.
Auf den Fall einer Nichtwiederwahl sei die Kommission vorbereitet, sagte Wehrli. "Das ist die Pflicht der Kommission." In diesem Fall beginne das Verfahren wieder "von vorne". Die Stelle würde dann ausgeschrieben, Bewerber könnten sich melden, es würden Befragungen durchgeführt und eine neue Empfehlung verabschiedet.
Die nächste dreijährige Amtszeit für den Bundesanwalt beginnt am 1. Januar 2015. Damit zu diesem Datum ein Bundesanwalt gewählt ist, würde die Wahl spätestens in der Herbstsession im September stattfinden, wie Wehrli sagte.
SDA, 25. Mai 2011