Die Finanzkommission des Ständerates erteilt den Kantonen mit grossen Städten eine Absage: Sie sollen in den kommenden Jahren zur Abgeltung ihrer Sonderlasten nicht mehr Geld erhalten als der Bundesrat vorgeschlagen hat. (10.100)

Damit zeichnet sich eine Differenz zwischen National- und Ständerat ab: Der Nationalrat hatte in der Frühjahrssession gegen den Willen seiner Finanzkommission beschlossen, zusätzliches Geld des Bundes vollumfänglich den Kantonen mit grossen Städten zuzusprechen.

In der ständerätlichen Finanzkommission fand sich dafür keine Mehrheit: Die Kommission sprach sich mit 6 zu 4 Stimmen dafür aus, den Vorschlägen des Bundesrates zu folgen, wie Kommissionspräsident Pankraz Freitag (FDP/GL) am Freitag vor den Medien in Bern sagte.

Seilziehen um 112 Millionen

Es geht um 112 Millionen Franken, die der Bund in den Jahren 2012 bis 2015 zusätzlich an den Finanzausgleich zahlt. Nach der Einführung des Neuen Finanzausgleichs vor drei Jahren hatte sich gezeigt, dass die Kantone etwas stärker belastet werden als früher. Bund und Kantone einigten sich in der Folge auf Korrekturen.

Nach dem Vorschlag des Bundesrates sollen von den Zusatzgeldern je 15,4 Millionen Franken in den sozio-demografischen und in den geografisch-topografischen Lastenausgleich fliessen.

Von sozio-demografischen Ausgleich profitieren Kantone mit grossen Städten, vom geografisch-topografischen Bergkantone und Randregionen. Die übrigen 81,2 Millionen sollen in den vertikalen Ressourcenausgleich zwischen finanzstarken und finanzschwachen Kantonen fliessen.

Keine raschen Änderungen

Daran will die ständerätliche Finanzkommission festhalten. Der Neue Finanzausgleich (NFA) sei ein fein austariertes System, das nicht zu rasch geändert werden sollte, begründete Freitag den Entscheid. Die Kommission hatte Vertreter der Kantone angehört, nicht aber der Städte. Der Ständerat sei schliesslich die Kammer der Stände, sagte Freitag dazu.

In anderen Punkten ist die Ständeratskommission den Entscheiden des Nationalrats gefolgt. So lehnt auch sie es ab, den Kantonen, die aus dem Finanzausgleich Geld erhalten, Vorschriften bei den Steuern zu machen. Eine Minderheit möchte verhindern, dass Kantone, die Geld aus dem Ausgleich erhalten, einen tieferen Steuersatz haben als die Geberkantone.

Die Mehrheit war der Auffassung, dass dies unter Umständen sogar erwünscht sein kann. Die Kommission beschloss jedoch, die Kantone aufzufordern, untereinander eine Vereinbarung zu treffen, damit Nehmerkantone die Gelder aus dem NFA nicht für Steuerdumping missbrauchen. Zu diskutieren geben wird im Ständerat auch die Frage, ob für reiche Kantone wie Zug eine tiefere Belastungsobergrenze eingeführt werden sollte.

Sondersituation der Schweiz

Die Finanzkommission befasste sich darüber hinaus mit der Staatsrechnung des Bundes für das Jahr 2010. Präsident Freitag zeigte sich sehr erfreut über die Zahlen und lobte den Bundesrat. Vergleichen mit anderen Ländern sei die Schweiz in einer "Sondersituation im positiven Sinn", sagte er.

Die Schuldenquote von Deutschland etwa sei doppelt so hoch wie jene der Schweiz. Und das Defizit der USA betrage mehr als 10 Prozent des Bruttoinlandprodukts. Auf die Schweiz übertragen entspräche dies - auf allen Staatsebenen - einem Defizit von 50 Milliarden Franken, auf Bundesebene von 25 Milliarden Franken. Die gute Situation in der Schweiz dürfe die Politik aber nicht dazu verleiten, euphorisch zu werden, mahnte Freitag.

 

 

SDA, 3. Mai 2011