Was die Zeit nach der Vereidigung betrifft, sind sich die Kommissionen noch nicht einig. Die Nationalratskommission war zum Schluss gekommen, dass Blocher für Handlungen in der Affäre Hildebrand nach der Vereidigung Immunität geniesst und hatte sich dagegen ausgesprochen, diese aufzuheben.
Die Ständeratskommission beurteilt den Fall anders: Aus ihrer Sicht sind auch die Handlungen nach der Vereidigung nicht durch die parlamentarische Immunität geschützt. Dies hat die Kommission mit 10 zu 3 Stimmen beschlossen, wie Kommissionspräsidentin Anne Seydoux (CVP/JU) am Donnerstag vor den Medien in Bern sagte.
Es sei am Parlament, aber nicht an einem einzelnen Parlamentarier, die Oberaufsicht über die Nationalbank wahrzunehmen, begründet die Kommission ihren Entscheid. Nun muss sich erneut die Immunitätskommission des Nationalrates mit der Frage befassen.
Setzt sich die Ständeratskommission durch, muss sich Blocher auch für die Weitergabe von Informationen an die Medien verantworten. Am 27. Dezember soll er versucht haben, Anwalt Hermann Lei dazu anzustiften, die Bankunterlagen von Nationalbankpräsident Philipp Hildebrand an die "Weltwoche" weiterzuleiten.
Setzt sich die Nationalratskommission durch, geht es im Strafverfahren nur um Handlungen vom 3. Dezember, also vor der Vereidigung. Damals hatte Blocher in seinem Haus in Herrliberg den Informatiker der Bank Sarasin, der als Informant fungierte, und Anwalt Lei empfangen.
Blocher soll dabei Screenshots von Kontodaten Hildebrands zumindest gesehen haben. Damit wäre nach Ansicht der Zürcher Staatsanwaltschaft der Tatbestand der Verletzung des Bankgeheimnisses erfüllt.
SDA, 31.05.2012