<ol><li>​Sozialhilfe - Aufhebung der Rückerstattungspflicht der Heimatkantone kommt voran</li>
<li>Hausarztmedizin - Ständeratskommission bestätigt Unterstützung für Masterplan</li></ol>

Sozialhilfe - Aufhebung der Rückerstattungspflicht der Heimatkantone kommt voran

(sda) Für Sozialhilfe soll in Zukunft ausschliesslich der Wohnsitzkanton eines Betroffenen aufkommen. Die ständerätliche Sozialkommission (SGK) hat ihre Absicht bekräftigt, den Heimatkanton von Sozialhilfe-Leistungen zu entbinden, wenn die Betroffenen in einem anderen Kanton wohnen. (08.473)

 
Mit 11 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung sprach sich die SGK nach Auswertung der Vernehmlassungsantworten für die von ihr ausgearbeitete Gesetzesänderung aus, wie Kommissionspräsidentin Christine Egerszegi vor den Medien in Bern sagte.

Dabei habe die Kommission den Vorbehalten von fünf Kantonen Rechnung getragen, die eine Kompensation der künftig nicht mehr rückerstatteten Beträge verlangten. Es dürfte sich dabei um städtische Kantone handeln, die öfter auch Sozialhilfebezüger betreuen müssen, die aus Landkantonen zugewandert sind.

In den Jahren 2005 bis 2010 zahlten die "Abwandererkantone" laut Egerszegi netto jährlich rund 18,5 Millionen Franken pro Jahr an die "Zuwandererkantone".

Wie Egerszegi ausführte nimmt die SGK das Anliegen der "Zuwandererkantone" auf, indem sie für den Systemwechsel eine Übergangsfrist von vier Jahren ansetzt. Ausserdem sei die SGK der Ansicht, dass der finanzielle Ausfall für die "Zuwandererkantone" bei der nächsten Überarbeitung des Finanz- und Lastenausgleichs berücksichtigt werden müsse.

Die Vorlage kommt aller Voraussicht nach in der Herbstsession in den Ständerat. Noch ausstehend ist die Stellungnahme des Bundesrates.
 

Hausarztmedizin - Ständeratskommission bestätigt Unterstützung für Masterplan 

(sda) Gesundheitsminister Alain Berset hat am Dienstag für seine Pläne zur Stärkung der Hausarztmedizin Unterstützung aus dem Parlament erhalten. Die Sozial- und Gesundheitskommission des Ständerats hat einstimmig eine Motion gutgeheissen, die Bersets Absichten aufnimmt.

 
So soll die Hausarztmedizin als wesentlicher Bestandteil der medizinischen Grundversorgung im Medinzinalberufegesetz verankert werden, wie SGK-Präsidentin Christine Egerszegi (FDP/AG) vor den Medien in Bern sagte.

Gefordert werden auch Änderungen bei der Entgeltung der Hausärzte: deren Leistungen sollen angemessen abgegolten werden, heisst es in der Motion. Dazu soll der Bundesrat die Analysenliste sowie die Struktur des Ärztetarifs TARMED überprüfen und gegebenenfalls anpassen.

Stellung der Hausärzte verbessern

Weiter soll die Hausarztmedizin gestärkt werden, indem ihre Stellung in der Ausbildung und in der Forschung aufgewertet wird. In die ärztliche Weiterbildung sollen hausarztspezifische Lernziele sowie eine Praxisassistenz eingebaut werden.

Fördern soll der Bundesrat auch innovative Versorgungsmodelle sowie neue Modelle für den Sonntags-, Nacht- und Notfalldienst. Die starke Beanspruchung durch Pikettdienste gilt als einer der Gründe, weshalb es in Randregionen an Hausärzten mangelt.

Laut Egerszegi gelangt die Motion in der Herbstsession in den Ständerat. Dessen Zustimmung darf als sicher gelten, hatte er sich doch schon in der Junisession für das von Bundesrat Berset skizzierte Vorgehen ausgesprochen.

In der Dezember- oder Märzsession wird sich dann der Nationalrat dem Thema annehmen. Zur Debatte werden neben der Motion die Hausarztinitiative sowie der vom Bundesrat vorgeschlagene direkte Gegenentwurf stehen.

Voraussetzungen für Initiativ-Rückzug schaffen

Bis dahin sollten laut Egerszegi "messbare Resultate" von Bersets Masterplan vorliegen. Damit werde die Voraussetzung dafür geschaffen, dass die Initianten ihr Volksbegehren zurückziehen können.

Der Ständerat lehnte die Initiative "Ja zur Hausarztmedizin" einstimmig ab und sprach sich für den direkten Gegenvorschlag des Bundesrat in abgeänderter Form aus. Gleichzeitig mit diesen Entscheiden signalisierten die Ständeräte, dass sie Bersets Vorgehen unterstützen wollen.

Die Hausarztinitiative fordert einen Verfassungsartikel, der Bund und Kantone beauftragt, für eine ausreichende, allen zugängliche, fachlich umfassende und qualitativ hochstehende medizinische Versorgung der Bevölkerung durch Hausärzte zu sorgen.
 
ATS, 19.06.2012