Bei den Radio- und TV-Gebühren zeichnet sich keine Einigung zwischen National- und Ständerat ab. Der Ständerat möchte, dass künftig jeder Haushalt und jedes Unternehmen Gebühren zahlt, der Nationalrat hat sich für Ausnahmen ausgesprochen. (13.048)

​Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) des Nationalrats beantragt dem Rat nun mit 14 zu 9 Stimmen, an seinem Entscheid gegen ein befristetes Opting-out festzuhalten, wie Kommissionspräsidentin Viola Amherd (CVP/VS) am Dienstag vor den Medien in Bern sagte.

Mit einem solchen Opting-out könnten Haushalte, die keinen Radio- und Fernsehempfang haben, während fünf Jahren nach der Einführung des neuen Gebührensystems von der Abgabe befreit werden.

Die Gegnerinnen und Gegner kritisieren, damit würde das neue System unterlaufen. Der Bundesrat will damit der Tatsache Rechnung tragen, dass Radio- und TV-Sendungen heute über das Internet auf Computern, Tablets oder Smartphones konsumiert werden können. Künftig sollen alle Gebühren bezahlen - unabhängig davon, ob ein Radioapparat oder ein Fernseher vorhanden ist.

Auch in einem weiteren Punkt beantragt die Kommission dem Nationalrat, bei seinem Entscheid zu bleiben. Es geht dabei um die Frage, welchen Gebührenanteil private Veranstalter erhalten sollen. Der Ständerat votierte für einen Anteil von 4 bis 6 Prozent, der Nationalrat für 4 bis 5 Prozent.

Mit 12 zu 11 Stimmen beantragt die Kommission der grossen Kammer, bei dieser Bandbreite zu bleiben. Die Minderheit möchte dem Ständerat folgen und somit privaten Anbietern einen grösseren Gebührenanteil ermöglichen.

Auf die Linie des Ständerates eingeschwenkt ist die Nationalratskommission hingegen bei der Verwendung der Überschüsse aus dem Gebührensplitting. Mit 13 zu 11 Stimmen hat sie sich dafür ausgesprochen, dass diese für die Aus- und Weiterbildung von Angestellten sowie zur Förderung neuer Verbreitungstechnologien verwendet werden sollen. Nach dem Willen des Bundesrates würden die Überschüsse an die Gebührenzahler zurückerstattet.

 

SDA, 01.07.2014